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Primastrom, Voxenergie, Nowenergy: Klage wegen Preiserhöhungen


Primastrom, Voxenergie, Nowenergy
So wehren Sie sich jetzt gegen hohe Strom- und Gaspreise

Von t-online, cho

10.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Hohe Energie-Rechnung (Symbolbild): Kunden der Anbieter Nowenergy, Primastrom und Voxenergie müssen das nicht hinnehmen.Vergrößern des BildesHohe Energierechnung (Symbolbild): Kunden der Anbieter Nowenergy, Primastrom und Voxenergie müssen das nicht hinnehmen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
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Wer Strom oder Gas von Primastrom oder Voxenergie bezieht, kann sich noch bis zum 22. November einer Klage anschließen. Das kann sich lohnen.

Verbraucher, die Verträge mit Primastrom oder Voxenergie geschlossen haben, erhielten zuletzt satte Preiserhöhungen. Doch das müssen Sie nicht hinnehmen. Denn der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich Musterfeststellungsklage gegen die Anbieter eingeleitet.

Wer sich der Klage anschließt, kann seine Energie weiter zu den alten Preisen beziehen und bereits zu viel gezahltes Geld zurückerhalten. Das haben Primastrom und Voxenergie laut vzbv zugesagt. Die Anmeldung zum Klageregister ist noch bis zum 22. November 2023 möglich und kostenlos. Die Verbraucherzentralen bieten hier einen Check an, ob Sie für eine Teilnahme an der Sammelklage infrage kommen.

Sobald Sie sich ins Klageregister eingetragen haben, erhalten Sie eine Bestätigung vom Bundesamt für Justiz. Legen Sie diese vorsorglich bei Primastrom oder Voxenergie vor, um Ihren Eintrag nachzuweisen. Am besten verschicken Sie die Mitteilung per Post.

Verträge vorzeitig beenden

Darüber hinaus können Sie Ihre Verträge bei den beiden Anbietern sowie beim Schwesterunternehmen Nowenergy fristlos kündigen. Grund dafür ist laut vzbv, dass die Unternehmen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt haben. Liegt der Vertragsabschluss nicht länger als 12 Monate und 14 Tage zurück, können Sie die Verträge auch heute noch widerrufen.

"Und nicht nur das: Verbraucherinnen und Verbraucher können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen", schreibt der vzbv. "Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh kann sich nach zwölf Monaten Belieferung beispielsweise mehr als 1.200 Euro erstatten lassen."

Aber auch bei älteren Verträgen sei ein vorzeitiges Ausscheiden aus den Verträgen möglich. Betroffene können die Verträge demnach außerordentlich kündigen, weil Primastrom, Voxenergie und Nowenergy die Preise einseitig geändert haben, den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton nicht anbieten und rechtswidrige Regelungen zur Vertragslaufzeit verwenden.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de: "So wehren Sie sich gegen nowenergy, voxenergie und primastrom"
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