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AOK-Karte gesperrt: Das können Sie jetzt tun


Versicherungsnachweis
AOK-Karte gesperrt: Das können Sie tun

t-online, Uwe Pleines

26.06.2024Lesedauer: 2 Min.
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Mit Ihrer Gesundheitskarte weisen Sie Ihre Versicherung nach. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Lilly/imago)

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) berechtigt in Deutschland zu medizinischen Leistungen. Doch was tun, wenn Ihre Karte gesperrt ist?

Mit der eGK der AOK ist es möglich, Ihre Versicherung nachzuweisen. Damit werden Sie in Krankenhäusern, Zahnarztpraxen und anderen Einrichtungen versorgt. Der Versicherungsschutz gilt sogar im Ausland. Wenn Ihre AOK Karte gesperrt ist, sollten Sie allerdings schnell handeln.

Übliche Fehlerquellen für eine Sperrung

Beim Einlesen der AOK-Karte kann es zu Fehlern kommen. Oft gibt es Probleme zwischen dem Lesegerät in der Arztpraxis und dem Server, eventuell auch zwischen der Karte und dem Lesegerät. In der Regel tritt eine dieser Fehlermeldungen auf:

  • "Code 3 – Aktualisierung technisch nicht möglich." Der Server ist in diesem Fall nicht erreichbar. Das Vorliegen neuer Daten ist nicht feststellbar.
  • "Code 5 – Onlineprüfung des Authentifizierungszertifikats technisch nicht möglich." Dies bedeutet, das Zertifikat zur Authentifizierung ist nicht überprüfbar.
  • "Code 6 – Aktualisierung technisch nicht möglich und maximaler Offline-Zeitraum überschritten." Aufgrund einer Aktualisierung kommt es hierbei zur Ablehnung des Datenaustauschs.

Wenn Sie den Fehler selbst verursacht haben, verlangt die Arztpraxis möglicherweise eine private Vergütung. Davon sieht sie ab, wenn der Fehler zwischen dem Lesegerät und Server besteht.

Gesundheitsanwendung blockiert

Wenn die Gesundheitsanwendung auf Ihrer AOK-Karte gesperrt ist, liegt das möglicherweise an einem dieser Gründe:

  • "Fehlercode 106 + 107" – Authentifizierungszertifikat (AUT-Zertifikat) ungültig
  • "Fehlercode 113" – veraltete eGK
  • "Fehlercode 114" – Sperrung der Gesundheitsanwendung, vorliegende eGK dient nicht als Leistungsanspruchsnachweis.

Bei einer ungültigen eGK stellt der Arzt eine Rechnung. Sollten Sie im laufenden Quartal eine gültige eGK vorlegen, kommt es zur Stornierung. Möglicherweise auch zur Rückerstattung bereits gezahlter Rechnungen.

Was sie tun sollten, wenn Ihre Karte gesperrt ist

Wenn Ihre elektronische Gesundheitskarte nicht lesbar oder defekt ist, informieren Sie am besten Ihre AOK-Krankenversicherung. Recht zeitnah erhalten Sie dann kostenlos eine neue Karte. Außerdem ist für bevorstehende Arztbesuche die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung möglich.

Rechtliche Gründe für eine Sperrung

Laut § 291c Sozialgesetzbuch (SGB V) kann die Karte aus folgenden Gründen gesperrt werden:

  • Einzug
  • Sperrung
  • erneute Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte nach einem Krankenkassenwechsel
  • Austausch der elektronischen Gesundheitskarte

Weiterhin heißt es darin unter anderem, dass bei einer Beendigung des Versicherungsschutzes die eingezogene Karte zu vernichten ist.

Verwendete Quellen
  • sozialgesetzbuch-sgb.de: "§ 291c SGB V"
  • Eigene Recherche
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