Gutscheine gegen Bargeld tauschen β geht das?
Nicht jedes Geschenk passt am Ende auch gut. Meist ist ein Umtausch zumindest mit dem Kassenzettel mΓΆglich. Doch wie sieht das bei Gutscheinen aus?
Ein Kochkurs, ein Tag im Spa oder freier Eintritt in den Museen der Stadt: Gutscheine sind beliebt, insbesondere wenn jemand auf die Schnelle noch ein Geschenk fΓΌr den Gabentisch sucht. Doch sind die Beschenkten mit dem Gutschein nicht zufrieden, ist ein Umtausch beim HΓ€ndler meist nicht mΓΆglich.
Einen gesetzlichen Anspruch auf einen RΓΌcktausch gegen Bargeld gibt es nicht. Darauf macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Restbetrages.
HΓ€ndler zahlen den Gutscheinwert selten aus
Die Option, sich den Gutscheinwert auszahlen zu lassen, besteht nur dann, wenn dies vor dem Kauf ausdrΓΌcklich vereinbart worden ist. In der Regel gewΓ€hren HΓ€ndler so einen Tausch aber nicht aus Kulanz.
Es gibt eine Ausnahme: Wenn jemand sein Geschenk nicht einlΓΆsen kann, weil sich der Gutschein auf eine bestimmte Ware oder Dienstleistung bezieht, die gerade nicht mehr erhΓ€ltlich ist. Dann ist die ErfΓΌllung des ursprΓΌnglich geschlossenen Vertrags nicht mehr mΓΆglich.
Gutschein einfach weitergeben
Wem sein Geschenk gar nicht gefΓ€llt, der oder die kann den Gutschein aber einfach beim nΓ€chsten Fest weiterschenken. Das gilt zumindest, wenn das Dokument nicht personalisiert ist. Denn in Deutschland gelten Gutscheine in der Regel drei Jahre lang. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde.
- Nachrichtenagentur dpa