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Kosten für Akupunktur: Was zahlt die Krankenkasse?

se (CF)

Aktualisiert am 24.11.2014Lesedauer: 2 Min.
Akupunktur zahlen die Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Akupunktur zahlen die Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen
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Die Kosten für Akupunktur übernehmen Krankenkassen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist unter anderem, ob Sie bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse versichert sind. Doch auch gesetzlich Versicherte gehen nicht leer aus, sofern die Behandlung im Rahmen bestimmter Schmerztherapien durchgeführt wird.

Wann die gesetzliche Krankenversicherung zahlt

Seit dem Jahr 2007 übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Akupunktur – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist in erster Linie das Krankheitsbild. So erfolgt die Übernahme der Kosten für Akupunktur nur dann, wenn chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Kniegelenks behandelt werden, berichtet die Techniker Krankenkasse auf ihrer Internetseite. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Schmerzen seit mindestens einem halben Jahr bestehen.

Hinzu kommt, dass die Akupunktur-Behandlung nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden darf. Sitzungen bei einem Heilpraktiker müssen Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Übernommen werden die Kosten für in der Regel zehn Sitzungen; in Ausnahmefällen können fünf weitere hinzukommen. Die Sitzungen müssen zudem innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Wochen erfolgen. Erneute Kosten für Akupunktur übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen erst wieder ein Jahr nach Abschluss der vorherigen Behandlung.


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Übernahme der Kosten für Akupunktur bei Privatpatienten

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Akupunktur in einem weiter gefassten Rahmen als die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings ist dieser vom Tarif abhängig, in den Sie eingeordnet sind. Laut der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) erfolgt die Kostenübernahme in der Regel bei der Behandlung von Schmerzen, immer wieder aber auch bei anderen Indikationen wie Allergien, Infektanfälligkeit oder Schlafstörungen. Erkundigen Sie sich hierfür am besten direkt bei Ihrer privaten Krankenkasse.

Private Zusatzversicherung: Worauf Sie achten sollten

Wer von der heilenden Kraft der Akupunktur überzeugt ist, sollte über eine private Zusatzversicherung nachdenken. Bevor Sie eine solche Versicherung abschließen, sollten Sie jedoch genau hinschauen, in welchen Fällen die Kosten für Akupunktur am Ende tatsächlich übernommen werden.

Die DÄGfA weist darauf hin, dass die private Zusatzversicherung neben Leistungen durch Heilpraktiker unbedingt auch Kosten ärztlicher Leistungen übernehmen sollte. Der Unterschied liegt hier in der Gebührenordnung, nach der die Akupunkteure abrechnen dürfen. Im schlimmsten Fall könnten Sie trotz Zusatzversicherung auf den Kosten für die Akupunktur sitzen bleiben.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen ersetzen auf keinen Fall eine professionelle Beratung oder Behandlung durch ausgebildete und anerkannte Ärzte. Die Inhalte von t-online können und dürfen nicht verwendet werden, um eigenständig Diagnosen zu stellen oder Behandlungen anzufangen.
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