So bekommen Sie eine Kur bewilligt
FΓΌr diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfΓ€ltig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Angespannt oder kΓΆrperlich geschwΓ€cht? Dann kΓΆnnen Sie eine Kur beantragen. Patienten werden so wieder fit werden und lernen, ihren Alltag gesΓΌnder zu gestalten. Auch der stationΓ€re Aufenthalt in einer Kurklinik oder eine Rehabilitationskur sind mΓΆglich, wenn besondere Kriterien erfΓΌllt sind. Wir erklΓ€ren, wo der Antrag zu stellen ist und auf welche Leistungen Sie hoffen kΓΆnnen.
Gute Chancen auf ambulante Vorsorgekur
Am einfachsten ist es, eine ambulante Vorsorgekur zu beantragen. Das ist mΓΆglich, wenn das Risiko einer mΓΆglichen Erkrankung erkennbar ist. Deutlich sollte sein, dass eine Behandlung in der Kur den Ausbruch der Krankheit herauszΓΆgern oder verhindern kann. Den Antrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt. Fragen Sie Ihren Hausarzt, ob er zur Empfehlung der individuellen Kur berechtigt ist. Wenn nicht, kann er Ihnen einen sogenannten Kurarzt in Ihrer NΓ€he nennen. Im Antrag muss dieser die Notwendigkeit der Therapie begrΓΌnden. Danach prΓΌft der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse den Antrag. Gibt er grΓΌnes Licht, erteilt die Kasse eine Genehmigung. Lehnt sie den Antrag ab, kΓΆnnen Versicherte Widerspruch einlegen.
Krankenkasse entscheidet ΓΌber Ort der Kur
Der Nachteil einer ambulanten Kur ist, dass der Patient die Kosten fΓΌr Unterkunft und Verpflegung selber tragen muss. Die Krankenkasse zahlt nur die therapeutische Behandlung vor Ort. Das Go fΓΌr den stationΓ€ren Aufenthalt in einer Kurklinik zu bekommen, ist schwieriger. Eine solche Behandlung vor Ort bewilligt die Krankenkasse in der Regel nur, wenn der Patient kΓΆrperlich so eingeschrΓ€nkt ist, dass er eine ambulante Kur nicht antreten kann oder wenn er eine solche bereits ohne Erfolg hinter sich hat.
Was Patienten in der Kur erwartet
Ist die stationΓ€re Kur genehmigt, entscheidet die Krankenkasse ΓΌber den Kurort und leitet die erforderlichen MaΓnahmen in die Wege. MΓΆgliche Kurorte sind aber nur Kliniken, mit denen die sie einen Versorgungsvertrag hat. Zudem bestimmt die Krankenkasse auch Dauer, Art und Umfang der Kur. Bei einer ambulanten und stationΓ€ren Kur erwarten den Patienten Γ€rztliche Betreuung, Krankengymnastik, BΓ€der und Massagen, Sport oder ErnΓ€hrungstherapie. Zudem lernen Sie, sich ausgewogen zu ernΓ€hren, Stress abzubauen und zu entspannen. Doch auch bei einer stationΓ€ren Kur muss der Patient einen Eigenanteil von bis zu zehn Euro am Tag zahlen.
Rehabilitationskur als gesundheitliche MaΓnahme
Im Gegensatz zur Vorsorgekur wird eine Rehabilitationskur (Reha) nicht von der Krankenkasse, sondern der Rentenversicherung gezahlt. Sie wird genehmigt, wenn die ArbeitsfΓ€higkeit durch kΓΆrperliche oder geistige Krankheit gefΓ€hrdet oder bereits gemindert ist. Diese Kur soll helfen, wieder fit fΓΌr den Arbeitsalltag zu werden und diesen Zustand mΓΆglichst lange zu halten. Die Chance auf eine Reha ist besonders groΓ, wenn es um die Heilung nach einer Operation geht. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit jedoch genehmigt die gesetzliche Unfallversicherung. Bei Rehatherapien zur Krebsnachsorge und Rehakuren fΓΌr Kinder sind Rentenversicherung und Krankenkasse gleichermaΓen zustΓ€ndig.
Kur innerhalb von vier Monaten antreten
Wurde die Kur genehmigt, beginnen Sie am besten gleich nach ihrer Bewilligung. Alle anderen Kuren sollten spΓ€testens in den nΓ€chsten vier Monaten nach der Bewilligung begonnen werden. Patienten sollten hier besonders aufmerksam sein, denn nach dieser Frist kann der Anspruch auf die Kur erlΓΆschen. Weitere Informationen zur Bewilligung einer Vorsorgekur oder Rehabiliationskur erhalten Sie bei Ihrem Arzt und bei Ihrer Krankenkasse.