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Corona in NRW: So viele Impfschäden sind anerkannt


Zahlen aus NRW
Corona: So viele Impfschäden sind anerkannt

Von dpa, mab

Aktualisiert am 24.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesCorona-Impfung: Nordrhein-Westfalen gibt nun bekannt, wie viele Schäden bislang anerkannt wurden. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nicht einmal jeder 20. Antrag hält der Prüfung stand: Dass es offenbar zu sehr wenigen Schäden nach der Corona-Impfung kam, deuten neue Zahlen aus NRW an.

Wegen mutmaßlicher Impfschäden sind in Nordrhein-Westfalen bislang 894 Anträge auf Entschädigung eingegangen. Nur 41 wurden bislang auch anerkannt, wie aus einem noch unveröffentlichten Papier des Gesundheitsministeriums für den Landtag hervorgeht. Mit 695 Anträgen ist der Großteil demnach aber noch in der Prüfung.

Worüber die Antragsteller klagen

Wie aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, führen die Antragssteller von "leichten allergischen Reaktionen bis hin zu schweren neurologischen Erkrankungen" verschiedenste Symptome als Impfschäden ins Feld. Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums ergänzte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), dass drei der Anträge nach Todesfällen nach einer Corona-Impfung gestellt worden seien. Alle habe man bewilligt.

Ministerium: "Risiko sehr gering"

"Es ist in jedem Einzelfall bedauerlich, wenn Menschen nach einer Impfung unter gesundheitlichen Beschwerden leiden. Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Wirkung nach einer Covid-19-Impfung ist jedoch nach Informationen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) sehr gering", betonte das Gesundheitsministerium.

Die für Anträge wegen Impfschäden zuständigen Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) wiesen daraufhin, dass bis Anfang Januar in NRW mehr als 43 Millionen Corona-Impfungen vorgenommen wurden. Im Verhältnis dazu seien die Antragszahlen extrem gering. Dass viele Fälle noch nicht entschieden seien, liege an den umfangreichen Ermittlungen nach jedem Antrag. "Die Prüfungsdauer kann je Einzelfall somit stark variieren und reicht von sechs Monaten bis deutlich länger", so ein Sprecher des LVR.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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