t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeGesundheitSchwangerschaft

Downsyndrom: Sollen Krankenkassen Trisomie-Bluttest zahlen?


Prüfung läuft
Soll Trisomie-Bluttest von Krankenkassen gezahlt werden?

Von afp, dpa
Aktualisiert am 20.08.2016Lesedauer: 2 Min.
Down-Syndrom: Ein Bluttest bei Schwangeren zeigt, ob beim Ungeborenen eine Genmutation wie Trisomie 21 vorliegt.Vergrößern des BildesEin Bluttest bei Schwangeren zeigt, ob beim Ungeborenen eine Genmutation wie Trisomie 21 vorliegt. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Seit 2012 gibt es Bluttests zur Früherkennung des Down-Syndroms bei Ungeborenen. Diese sind ethisch umstritten. Bisher müssen Schwangere den Test selbst zahlen. Nun prüft ein Expertengremium, ob Trisomie-Tests künftig von den Krankenkassen bezahlt werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, beschloss am 18. August ein Bewertungsverfahren für solche Gentests bei Risikoschwangerschaften. Geprüft werden sollen Nutzen und Risiken im Vergleich zu anderen Untersuchungen wie einer Fruchtwasseruntersuchung oder Biopsie der Plazenta. Dem Ausschuss gehören Ärzte und Vertreter von Krankenkassen und Kliniken an.

Das ist der Vorteil des Bluttests

Die Bluttests sind seit 2012 auf dem Markt. Bei dieser nicht-invasiven Pränataldiagnostik (NIPD) muss nicht direkt in den Körper eingegriffen werden. Fruchtwasseruntersuchungen sind hingegen riskant, es kann zu einer Fehlgeburt kommen. Mit dem Bluttest könnte die Zahl von invasiven Eingriffen und der damit einhergehenden Komplikationen verringert werden, heißt es im Antrag.

Kosten für Trisomie-Bluttest betragen bis zu 660 Euro

Die Bluttests zur Früherkennung von Trisomie 21 (Down-Syndrom) sowie anderen Chromosomenstörungen wie Trisomie 13 und Trisomie 18 werden von den gesetzlichen Kassen derzeit nicht bezahlt. Sie kosten zwischen 400 bis 660 Euro.

Der Bundesausschuss sei sich bewusst "dass dieses Verfahren neben den standardmäßig zu prüfenden medizinischen Gesichtspunkten in besonderer Weise fundamentale ethische Fragestellungen berührt", erklärte der unparteiische G-BA-Vorsitzende, Josef Hecken. Deshalb sei geplant, neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch Organisationen wie den Deutschen Ethikrat mit einzubeziehen.

Kritiker warnen vor "Selektion"

Das Bewertungsverfahren dauert bis zu drei Jahre. Kritiker fürchten, dass der Weg zu einem Routine-Bluttest für alle Schwangeren geebnet wird, und dass sich dann viele für eine Abtreibung entscheiden könnten. Das Vorhaben verstoße gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulla Schmidt. Sie ist auch Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe ist.

"Bei diesen Tests geht es nur um Selektion", sagte der Ethikexperte der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), der "Rheinischen Post". "Es gibt keinen therapeutischen Nutzen." Damit seien sie auch ein Verstoß gegen das Gendiagnostikgesetz.

Harald Deisler, Vorsitzender des G-BA-Unterausschusses Methodenbewertung, erklärte, es gehe auch darum, werdende Eltern über Vor- und Nachteile vorgeburtlicher Untersuchungen umfassend aufzuklären.

Trisomie-Test nur bei Risikoschwangerschaften

Der Antrag sieht Trisomie-Bluttests zunächst für Risikoschwangerschaften vor. Bei einem auffälligen Befund könnten weitere Untersuchungen folgen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass der Test "nicht geeignet" sei, um fetale Fehlbildungen oder andere Entwicklungsstörungen auszuschließen oder sonstige molekulargenetische Untersuchungen zu ersetzen, mit denen etwa erbliche Stoffwechsel- und Muskelerkrankungen festgestellt werden können.

Als Risiko gilt unter anderem das Alter der Mutter. Statistisch gesehen bekommt eine von 1000 Frauen im Alter von 30 Jahren ein Kind mit Trisomie 21. Bei Müttern mit 35 Jahren sind es drei von 1000 und mit 40 Jahren schon zehn von 1000.

Diagnostik bei Ungeborenen ist ethisch umstritten

Vorgeburtliche Gentests werfen viele rechtliche und ethische Fragen auf. Das zeigte sich zuletzt bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Dabei werden im Reagenzglas erzeugte Embryos schon vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf mögliche Erbschäden untersucht. Um die PID wurde lange gerungen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website