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CDU will Heizungsgesetz abschaffen: Das ändert sich für Verbraucher


Was plant Schwarz-Rot beim Heizen?
Heizungsgesetz vor dem Aus: Das bedeutet es für Verbraucher

Von t-online, jb

Aktualisiert am 12.04.2025Lesedauer: 4 Min.
Robert Habeck (Grüne): Er stand wegen des Gesetzes heftig in der Kritik.Vergrößern des Bildes
Robert Habeck (Grüne): Als Wirtschaftsminister der Scholz-Regierung stand er wegen des Heizungsgesetzes heftig in der Kritik. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)
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Es war verhasst, wie kaum ein anderes politisches Projekt der Ampelregierung: das Heizungsgesetz. Die schwarz-rote Regierung möchte es abschaffen. Was kommt stattdessen?

Am Heizungsgesetz hat sich die CDU schon lange gestört. Seit es in Kraft war, forderte die Union, das Heizungsgesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen (Details dazu lesen Sie hier). Ende des Jahres versprach sie das sogar im Wahlkampf. Nun scheint die CDU ihr Ziel erreicht zu haben. Denn im Koalitionsvertrag heißt es: "Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen."

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"Heizungsgesetz": Was ist das eigentlich?

Zunächst einmal: Das "Heizungsgesetz" gibt es nicht. Gemeint ist damit umgangssprachlich ein Teil der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), den die Ampelregierung 2023 verabschiedet hat. Ziel war es, gesetzliche Vorgaben für den Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und der Warmwasserbereitung zu schaffen – und zugleich die Abhängigkeit von russischem Gas zu verringern. So sieht das GEG seitdem vor, dass in Neubauten ab dem 1. Januar 2024 nur noch zukunftssichere Heizungen erlaubt sind – etwa Wärmepumpen, Pelletheizungen, Solarthermie-Systeme. Alternativ ist der Anschluss an das Nah- und Fernwärmenetz möglich, wenn dieses bis Dezember 2029 zu 50 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird.

Auch für Öl- und Gasheizungen sah das "Heizungsgesetz" Änderungen vor: In Neubauten sind sie komplett verboten – außer, sie nutzen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien. In Bestandsgebäuden dürfen solche Heizsysteme nur noch eingebaut werden, solange die kommunale Wärmeplanung noch nicht vorliegt – konkret also bis spätestens 2026 in Großstädten und bis 2028 in kleineren Kommunen. Spätestens 2045 ist dann aber auch für sie Schluss. Denn ab dann gilt ein Betriebsverbot für Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Nur dieser Abschnitt des Gesetzes – also die Vorgaben für neue Heizsysteme und das Auslaufen fossiler Technologien – wird im öffentlichen Diskurs als "Heizungsgesetz" bezeichnet.

Die schwarz-rote Regierung kann demnach das "Heizungsgesetz" nicht abschaffen. Die Formulierung im Koalitionsvertrag ist also eher eine Floskel, die die die Absicht bekundet, das Wahlversprechen der Union einzulösen. ("Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.")

Doch die von der Ampel beschlossene Novelle des GEG umfasst mehr: Neben der Heiztechnik sieht sie auch strengere Vorschriften bei der Dämmung von Gebäudehüllen vor (Details dazu können Sie hier nachlesen).

Das Ziel des Gesetzes

All die Änderungen im Gebäudeenergiegesetz – etwa bei der Heiztechnik, Dämmung und dem schrittweisen Verzicht auf fossile Brennstoffe – folgen einer übergeordneten Zielsetzung: Laut EU-Vorgaben muss der Gebäudebestand aller Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Diese Vorgaben gelten verbindlich seit 2024. Ergänzt werden sie durch das im Jahr 2021 verschärfte Klimaschutzgesetz (§ 3 Abs. 2 KSG). Dieses legt für Deutschland sogar ein weiteres Ziel fest: Bis 2045 müssen alle Treibhausgasemissionen – nicht nur CO2 – entweder vermieden oder ausgeglichen werden müssen. (Treibhausgasneutralität).

Treibhausgas- und Klimaneutralität

Treibhausgasneutralität bedeutet, dass alle Treibhausgase – darunter CO2 und Methan – entweder vermieden oder ausgeglichen werden müssen. Als Ausgleich zählt beispielsweise die Aufforstung, der Humusaufbau in Böden oder die technische Speicherung von CO2. Konkret heißt es, dass die jährliche Emission der Treibhausgase abzüglich der Kompensation eine "Netto-Null" ergeben muss. Es dürfen demnach weiterhin Treibhausgase entstehen.
Klimaneutralität ist weiter gefasst. Anders als bei der Treibhausgasneutralität soll der Emissionsausstoß weitgehend vermieden werden durch den Umstieg auf erneuerbare Energien, eine klimafreundlich produzierende Industrie und Wirtschaft, die Vermeidung von Emissionen durch Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung sowie klimaneutrale Lebensstile und Produkte.

An den Zielen der Treibhausgas- und Klimaneutralität hält auch die neue schwarz-rote Regierungspartei fest. Zumindest werden sie mehrfach im Koalitionsvertrag genannt. Dafür soll das GEG reformiert, "technologieoffener, flexibler und einfacher" ausgestaltet werden. Was mit dieser Formulierung gemeint ist und welche konkreten Änderungen die Parteien planen, wird nicht weiter aufgeführt. Und selbst Fachleute wissen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht, was damit gemeint ist. Es steht nicht einmal fest, ob die aktuellen, staatlichen Förderungen für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung bestehen bleiben.

Nichtsdestotrotz ist klar: Eine Zukunft haben Öl- und Gasheizungen, die ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden, nicht. Neben ihrer schlechten Umwelt- und Klimabilanz kommt noch die absehbare Kostenentwicklung hinzu: Schon jetzt wird auf die Treibhausgase beim Heizen ein CO2-Preis erhoben. Ab 2027 gilt der europäische Emissionshandel und wird Experten zufolge den CO2-Preis stark in die Höhe treiben. Von aktuell 55 Euro/Tonne auf mehrere Hundert und im weiteren Verlauf vielleicht sogar Tausend Euro. Auch das macht den Weiterbetrieb fossiler Heizsysteme zunehmend unattraktiv.

Auch die schwarz-rote Regierung bekennt sich in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel, CO2-Emissionen zu reduzieren. Und das betonen sie auch im Vertragsentwurf. Darin wird "die erreichbare CO2-Vermeidung" als "zentrale Steuerungsgröße" genannt. Voraussetzung dafür ist allerdings der Umstieg auf klimafreundliche Heiztechniken wie Wärmepumpen, Pellet-/Holzheizungen oder auch Fernwärme aus erneuerbaren Energien. Also all die Systeme, die im sogenannten "Heizungsgesetz" vorgesehen waren.

 
 
 
 
 
 
 

Wie will Schwarz-Rot die Klimaziele erreichen?

Kurz gesagt, will die Koalition es den Bürgern und der Wirtschaft überlassen – sie setzen also auf die marktwirtschaftliche Lenkung. Durch den absehbaren starken Anstieg der CO2-Preise und damit einhergehend fürs Heizen mit fossilen Brennstoffen werden sich viele das dann vermutlich nicht mehr leisten können. Sie müssen dann in absehbarer Zeit auf die günstigeren, weil klimafreundlicheren, Technologien umsteigen.

Zudem kündigt die Regierung in dem Papier an, besonders belastete Haushalte finanziell zu entlasten – etwa durch Rückzahlungen aus den CO2-Einnahmen. Weiterhin soll der Strompreis gesenkt werden. Ältere Wohneigentümer oder Menschen mit geringem Einkommen könnten von Sanierungspflichten ausgenommen oder mit längeren Fristen bedacht werden. Für Mieter sind Schutzmaßnahmen wie ein Mietdeckel nach einer Heizungsmodernisierung im Gespräch. Zusätzlich sollen Instrumente eingeführt werden, um "CO2-Preissprünge" zu verhindern oder zumindest abzufedern.

Diese Maßnahmen sollen nicht nur soziale Härten ausgleichen, sondern auch gezielt Anreize schaffen: Wenn Strom günstiger wird, lohnen sich Wärmepumpen und Elektroautos finanziell stärker – ganz im Sinne der ursprünglichen Klimastrategie. Nur, dass der Umstieg dieses Mal nicht gesetzlich verordnet wird, sondern über marktwirtschaftliche Lenkung erfolgen soll.

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Experten kritisieren Unklarheit

Wie all diese Ankündigungen aber umgesetzt werden, ist bislang noch unklar. Was konkret mit "technologieoffener, flexibler und einfacher" gemeint ist, wissen selbst Experten zum aktuellen Zeitpunkt nicht.

Florian Munder, Referent im Team Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv), kritisiert die Ankündigungen im Entwurf und betont, dass der Koalitionsvertrag zusätzliche Verunsicherung bei Verbrauchern auslöse. "Es ist nicht klar, was mit den Änderungen gemeint ist", sagt er auf Nachfrage von t-online. Ob nur die Erweiterung unter Habeck geändert oder das gesamte GEG erneut novelliert wird, sei nicht deutlich. "Dadurch wächst die Unsicherheit. Und Verbraucher brauchen gerade jetzt mehr Sicherheit."

Auch der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) äußert sich kritisch – vor allem wegen fehlender Klarheit. Es sei ungewiss, wie die im Koalitionsvertrag genannten Punkte konkret umgesetzt werden sollen. Das gehe aus dem Entwurf nicht eindeutig hervor, erklärt Frank Ebisch, Pressesprecher und Bereichsleiter Kommunikation und Strategie beim ZVSHK, gegenüber t-online. Diese Unklarheit betreffe insbesondere das Fachhandwerk.

Video | Kommentar: "Das ist ein Politikwechselchen"
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Quelle: t-online
Verwendete Quellen

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