So streichen Sie sich von allen Adresslisten

Egal ob am Telefon oder im Briefkasten: UnerwΓΌnschte Werbung muss niemand hinnehmen. Die Regeln fΓΌr die Firmen sind streng, bei VerstΓΆΓen drohen Geldstrafen. Was Verbraucher tun kΓΆnnen.
Das Wichtigste im Γberblick
Werbeprospekte, FlugblΓ€tter, Handzettel β und irgendwo zwischendrin steckt die regulΓ€re Post: An manchen Tagen quillt der Briefkasten ΓΌber. Wer das nicht will, kann einen Aufkleber "Werbung unerwΓΌnscht" an seinem Briefkasten anbringen. Allerdings hΓ€lt ein solcher Hinweis nicht jede Wurfsendung fern, erklΓ€rt Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale Niedersachsen in Hannover.
PersΓΆnlich adressierte Werbesendungen sind erst einmal in Ordnung. Unternehmen dΓΌrfen Adressen zum Beispiel aus ΓΆffentlichen Adressverzeichnissen nehmen. Wer solche Schreiben nicht erhalten will, sollte den Unternehmen schreiben und widersprechen.
Von allen Adresslisten der Unternehmen streichen lassen
Verbraucher kΓΆnnen sich auch in die sogenannte Robinsonliste des Deutschen Dialogmarketing Verbands (DDV) eintragen. Das bedeutet, dass der Verbraucher mit seiner Anschrift von den Adressenlisten aller Unternehmen gestrichen wird, die DDV-Mitglied sind. "FΓΌr die Aufnahme in die Robinsonliste muss man einen Formularantrag online ausfΓΌllen und abschicken oder sich aus dem Internet herunterladen und per Post abschicken", erklΓ€rt DDV-PrΓ€sident Patrick Tapp.
Ist eine Firma nicht DDV-Mitglied, kann das Unternehmen per Einschreiben mit RΓΌckschein aufgefordert werden, die Zusendung von Werbematerial zu unterlassen. Ignoriert das Unternehmen das Nein und schickt weiter Werbung, kann der EmpfΓ€nger sich an eine der Verbraucherzentralen wenden. Dort werden die FΓ€lle gesammelt. Bei einer HΓ€ufung leitet die Verbraucherzentrale ein Abmahnverfahren ein.
So wird das E-Mail-Postfach werbefrei
Auch im E-Mail-Postfach trudeln oft Mails mit Werbung ein. Das kann ein VerstoΓ gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sein. EmpfΓ€nger kΓΆnnen den Absender auffordern, dass er die Mail-Adresse aus seinem Verteiler entfernt und personenbezogene Daten lΓΆscht. UnterlΓ€sst er dies, dann kann der Mail-EmpfΓ€nger sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Das kΓΆnnen Sie gegen Telefonwerbung tun
Aber Werbung kommt nicht nur per Post oder per Mail. Auch am Telefon versuchen Anbieter immer wieder, Verbraucher von Produkten oder Dienstleistungen zu ΓΌberzeugen. Nicht immer sind die Anbieter seriΓΆs. Mitunter ist es eine 0900er-Nummer, in anderen FΓ€llen erscheint im Display des Angerufenen "Anrufer unbekannt". "Die Rufnummer eines Unternehmens, das Werbeanrufe tΓ€tigt, muss angezeigt werden", betont Tapp. Wird die Rufnummer bei Werbeanrufen unterdrΓΌckt, dann liegt ein VerstoΓ gegen das Telekommunikationsgesetz vor.
Generell gilt, dass Telefonwerbung nur mit vorheriger ausdrΓΌcklicher Einwilligung zulΓ€ssig ist. "Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, dann handelt es um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call", erlΓ€utert Michael Reifenberg von der Bundesnetzagentur in Bonn. Wer sich dagegen zur Wehr setzen will, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie wird aktiv und kann unter anderem die Nummern sperren und hohe BuΓgelder verhΓ€ngen.
Die Zahl der schriftlichen Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ΓΌber unerwΓΌnschte Werbeanrufe ist laut Reifenberg stark gestiegen: Wurden im Jahr 2015 exakt 24.455 Beschwerden registriert, waren es 2016 insgesamt 29.289. "Bis Ende September 2017 gingen bei uns 40.886 Beschwerden ΓΌber unerwΓΌnschte Telefonwerbung ein", erklΓ€rt Reifenberg.
Achten Sie auf Ihre Daten
Prinzipiell gilt: Wer sich vor unerwΓΌnschter Werbung schΓΌtzen will, sollte mit seinen persΓΆnlichen Daten wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und dergleichen zurΓΌckhaltend sein. "Solche Daten sollte man nur preisgeben, wenn es unbedingt nΓΆtig ist oder man von einem Unternehmen Werbung erhalten mΓΆchte", so Kirchner.
- dpa