Wer ist für das Laubfegen zuständig?
1 von 4
Quelle: Kai Remmers/dpaGrundsätzlich ist die Laubbeseitigung Sache des Eigentümers. Er kann die Aufgabe aber an die Mieter delegieren.
2 von 4
Quelle: Die Hoffotografen/dpaJulia Wagner arbeitet beim Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.
3 von 4
Quelle: Wachendörfer/dpaRolf Janßen arbeitet beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main.
4 von 4
Quelle: Kai Remmers/dpaLaubbläser dürfen Mieter und Hausbesitzer wegen des Lärms nur zu festen Zeiten am Tag verwenden.