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Gas- und Stromanbieter wechseln: Ab 01.04. gelten neue Regeln


Energie
Schneller zu günstigem Strom und Gas

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 30.03.2012Lesedauer: 3 Min.
Gas- und Stromversorger schneller wechseln als je zuvor: Ab 01.04. gelten neue Fristen.Vergrößern des BildesGas- und Stromversorger schneller wechseln als je zuvor: Ab 01.04. gelten neue Fristen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Energiekosten in Deutschland steigen ständig. Strom und Gas reißen oft Löcher in das Haushaltsbudget. Dabei können Verbraucher mit einem Versorgerwechsel oft mehrere hundert Euro im Jahr sparen. Ab 01. April wird der Umstieg schneller gehen als je zuvor. Mit unserem Strompreisrechner und dem Gaspreisrechner finden Sie den günstigsten Anbieter in Ihrer Region. Mit diesen Tipps zum Stromsparen können Sie darüber hinaus Ihren Verbrauch deutlich reduzieren.

Wenn es in der Vergangenheit eine Neuigkeit für Energieverbraucher in Deutschland gab, dann war es in der Regel immer die gleiche: Die Preise für Strom und Gas steigen schon wieder. In den letzten Jahren hat sich der durchschnittlich bezahlte Preis pro Kilowattstunde nahezu verdoppelt.

Kündigungsfristen werden ab 01. April gekürzt

Doch nun gibt es auch positive Nachrichten: Ab dem 1. April können Kunden schneller aus dem teuren Vertrag ihres Grundversorgers aussteigen. Die Kündigungsfrist wird von vier auf zwei Wochen verkürzt, und der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters muss zukünftig binnen drei Wochen über die Bühne gegangen sein.

Die sperrig klingende "Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts" bedeutet im Prinzip folgendes: Die Hürden für das Geldsparen werden niedriger. Verbraucher sollen in die Lage versetzt werden, kurzfristig ihren Anbieter zu wechseln und günstigere Angebote anderer Lieferanten schneller nutzen zu können, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium in einem Eckpunktepapier.

Fristkürzung betrifft nur die Grundversorger

Die verkürzte Frist gelte dabei nur für die Grundversorger, erläutert Birgit Holfert vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Bei allen anderen Anbietern müssen sich Verbraucher an die vereinbarte Kündigungsfrist in ihrem jeweiligen sogenannten Sondervertrag halten, die meist länger als zwei Wochen ist.

Allerdings geht das Wirtschaftsministerium davon aus, dass sich die Neuregelung auch auf Lieferverträge anderer Anbieter außerhalb der Grundversorgung auswirken wird, da sich diese "in der Regel an den Vorgaben der Grundversorgungsverordnungen orientieren", wie das Ministerium formuliert.

Verbraucher haben bei Verzögerung Schadenersatzanspruch

Der Anbieterwechsel läuft durch die neue Regelung nicht nur schneller ab, er wird für Verbraucher auch transparenter, erklärt Holfert. "Der neue Versorger muss dokumentieren, wann die Kündigung des alten Vertrags beim Netzbetreiber eingegangen ist. Das kann ich mir als Kunde schriftlich geben lassen", erläutert die Energieberaterin.

Dauert der Wechsel länger als drei Wochen, können Kunden Schadenersatz vom neuen Anbieter fordern, wenn sie durch die Verzögerung bis zum Lieferbeginn zeitweise zu viel Geld bei ihrem Grundversorger bezahlen mussten. "Das ist der größte Vorteil für Verbraucher", findet Holfert. Allerdings gilt die Drei-Wochen-Frist erst ab der Neuanmeldung beim Netzbetreiber. "Das braucht auch noch einmal zwei, drei Tage. Das ist ein bisschen undurchsichtig."

Der Stromanbieterwechsel lohnt sich

Die Grundversorger sind in der Regel deutlich teurer als ihre Wettbewerber. Vergleichsportale wie Verivox berechnen regelmäßig, wie viel Geld Haushalte durch einen Wechsel zum günstigsten Wettbewerber sparen könnten. Nicht selten summiert sich das Sparpotenzial auf mehrere hundert Euro jährlich.

Welcher Anbieter für Sie der günstigste ist, können Sie mit wenigen Klicks mittels unserem selbst prüfen.

Trotzdem sind die Deutschen echte Wechselmuffel. Nach Angaben der Bundesnetzagentur zahlten 2009 noch fast 44 Prozent der Bürger den teuren Grundversorgungstarif, betont Holfert. Aktuellere Zahlen haben die Verbraucherschützer nicht, doch von einer Wechselstimmung auf breiter Front kann nicht die Rede sein. "Wir hoffen, dass die Neuregelung ein Wechselanreiz ist. Wir können nur zu einem Wechsel ermutigen." Der ist schon lange kein Hexenwerk mehr, sondern kann mit Hilfe weniger Klicks vollzogen werden.

So finden Sie zum günstigen Stromtarif

Verbraucher sollten sich zunächst informieren, ob ihr bisheriger Versorger einen günstigeren Tarif zu bieten hat als den bisherigen. Ist das nicht der Fall, lohnt sich die Online-Suche nach anderen Stromanbietern. Dazu braucht man nur seine Postleitzahl und den letzten Jahresverbrauch, den man der jüngsten Gas- oder Stromrechnung entnehmen kann.

Bei der Auswahl eines neues Tarifs ist es entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Das Verbraucherportal Verivox empfiehlt Verträge mit einer kurzen Laufzeit von maximal einem Jahr und einer kurzen Kündigungsfrist. Die Preisgarantie sollte zudem für die gesamte Vertragslaufzeit gelten. Es lohnt auch, sich von anderen Kunden Informationen über deren favorisierten Anbieter einzuholen. Vorsicht gilt bei Billiganbietern mit Vorauskasse, denn bei Insolvenz ist das einbezahlte Geld verloren.

Die meisten Wechselformulare lassen sich herunterladen oder online ausfüllen. Dafür sollten Kunden nur die Nummer ihres Strom- oder Gaszählers und gegebenenfalls ihre alte Kundennummer bereit halten. Um alles Weitere kümmert sich der neue Versorger: Er kündigt den Vertrag mit dem alten Lieferanten und meldet den Kunden beim Netzbetreiber an. Dass ein Verbraucher in der Zeit des Wechsels plötzlich ohne Gas oder Strom dasteht, ist gesetzlich ausgeschlossen. Bis der neue Anbieter liefert, muss der alte Versorger einspringen.

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