Chemie im Garten Chlor gegen Unkraut? Warum das keine gute Idee ist

Klingt erst einmal einfach: Chlor aufs Unkraut, Problem gelöst. Doch die Methode hat gravierende Folgen für Umwelt, Boden und Gesundheit.
Chlor wird vielseitig eingesetzt, meist zur Desinfektion, also um Bakterien und Viren abzutöten. So wird es beispielsweise dem Wasser in Schwimmbädern zugefügt. Chlor tötet aber nicht nur Keime, sondern auch Pflanzen aller Art ab. Daher scheint es naheliegend, Chlor auch gegen Unkraut einzusetzen. Lange Zeit wurde die Chemikalie als Pflanzenschutzmittel und Unkrautvernichter verwendet.
Chlor gegen Unkraut – ist das erlaubt?
In der Europäischen Union ist der Einsatz von Chlorat und chlorhaltigen Unkrautvernichtern seit 2008 untersagt. In Deutschland ist die Anwendung von Chloridazon und chlorhaltigen Mitteln seit 2020 vollständig verboten.
Das Anwendungsverbot betrifft nicht nur das professionelle Umfeld, also die Landwirtschaft. Untersagt ist die Anwendung chlorhaltiger Mittel auch auf sogenannten Nichtkulturflächen, also auf Straßen, Gehwegen, Terrassen und im Garten.
Was ist Chlor genau?
Chlor selbst ist ein Gas, das sich schnell mit anderen Elementen verbindet. Es ist unter anderem als Natriumhypochlorit, auch bekannt als Natronbleichlauge, in flüssiger Form erhältlich. Bekannte Hausmittel mit dem chemischen Element sind beispielsweise der Hygienereiniger Klorix und das Bleichmittel Eau de Javel.
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Welchen Schaden richtet Chlor in der Natur an?
Natriumhypochlorit ist eine stark ätzende und giftige Chemikalie. Wird das Biozid gegen Unkraut eingesetzt, besteht die Gefahr, dass es ins Grundwasser gelangt und dort erheblichen Schaden anrichtet.
Das ist jedoch nicht das einzige Problem: Die Chlorverbindung ist nicht sehr stabil und zersetzt sich relativ schnell. Das bei der Zersetzung freigesetzte Chlor verbindet sich dann wieder mit anderen Elementen – nicht nur an der Luft, sondern auch im Erdreich.
Wie steht es um andere Hausmittel?
Wer auf die chemische Keule zur Unkrautvernichtung verzichtet, ist mit vermeintlich harmlosen Hausmitteln nicht immer auf der sicheren Seite. Salz und Essig gelten ebenfalls als wirksam gegen Unkraut. Allerdings schaden auch diese der Umwelt, da sie ebenfalls ins Grundwasser gelangen und das empfindliche Gleichgewicht des Bodens beeinflussen können.
Der Einsatz dieser Hausmittel stellt eine rechtliche Grauzone dar. Laut einem Urteil des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2017 (Aktenzeichen 2 Ss OWi 70/17) sind Salz und Essig Lebensmittel und fallen nicht unter die Rubrik Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes.
Das Gericht entschied damals in einem einzelnen Fall. Das Urteil bedeutet nicht, dass die Verwendung von Salz oder Essig generell erlaubt oder verboten ist.
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Hohe Strafen drohen
Wer Chlor oder andere schadstoffhaltige Chemikalien verwendet, um Unkraut von Terrassen, Gehwegen oder im Garten zu entfernen, muss mit hohen Strafen rechnen. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen. Sie sollten also nicht nur Ihrer eigenen Gesundheit und der Umwelt zuliebe auf den Einsatz von Chlor gegen Unkraut verzichten.
Umweltfreundliche Alternativen: So wird Unkraut sicher entfernt
Sie haben mehrere Alternativen zur umweltverträglichen Unkrautvernichtung:
- Mechanisch: Feuchter Boden erleichtert die Arbeit – am besten direkt nach Regen. In Pflasterfugen helfen Messer, Fugenkratzer oder Unkrautbürsten. Im Beet reicht oft die Hand oder eine Hacke.
- Hitze gegen Unkraut: Unkrautbrenner eignen sich gut, wenn nur eine kleine Fläche von Unkraut befreit werden soll, etwa der Gehwegrand.
- Wasser: Unkraut stirbt zuverlässig durch kochend heißes Wasser. Auch Kartoffel- oder Nudelwasser eignet sich – solange es nicht gesalzen ist.
- Mit Druck gegen Unkraut: Ein Hochdruckreiniger entfernt nicht nur Unkraut aus Fugen, sondern säubert zugleich die Pflasterfläche.
- Abdecken zur Verbeugung: Unkraut keimt wie alle Pflanzen schlecht ohne Licht. Im Beet helfen Vlies, Folie oder Rindenmulch.
- Eigene Recherche
- gesetze-im-internet.de: "§ 12 Absatz 2 PflSchG"