Wenn es blendet Darf ich meinem Nachbarn seine Außenbeleuchtung verbieten?

Blendende Gartenlampen oder helle Außenbeleuchtung vom Nachbarn? Wann Sie sich wehren dürfen – und was das Gesetz dazu sagt.
Eine helle Gartenlampe, die nachts ins Schlafzimmer scheint. Oder eine Außenbeleuchtung, die beim Filmabend im Wohnzimmer blendet. Wer sich durch Licht vom Nachbargrundstück gestört fühlt, fragt sich vielleicht: Muss ich das hinnehmen – oder kann ich mich dagegen wehren?
Ist Außenbeleuchtung verboten?
Sie können Ihrem Nachbarn nicht die Außenbeleuchtung verbieten. Zumindest dann nicht, wenn die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Dazu zählen unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Nachbarschaftsrecht und das Bundesnaturschutzgesetz.
Licht – zum Beispiel von Gartenlampen, Außenleuchten oder Straßenlaternen – gilt laut § 906 BGB als sogenannte Immission. Das heißt: Es handelt sich um eine Einwirkung, die in diesem Fall vom Nachbargrundstück ausgeht. Ähnlich wie Lärm oder Gerüche. Sie müssen es also nicht dulden, wenn Sie dadurch wesentlich beeinträchtigt werden oder wenn die Lichtquelle über die ortsübliche Beleuchtung hinausgeht.
Wann eine solche (erhebliche) Beeinträchtigung als wesentlich gilt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden (Az. 10 S 46/01) zeigt beispielsweise, worauf es ankommen kann: Die Richter entschieden, dass von einem Betroffenen nicht verlangt werden kann, seine Rollläden oder Vorhänge zu schließen, nur um sich vor einer Lampe von außen zu schützen. Genau das wäre nach Auffassung des Gerichts unzumutbar.
Aber auch Straßenlaternen dürfen bis zu einem gewissen Maße nicht blenden. Da ihr Licht jedoch der Sicherheit auf öffentlichen Wegen dient, können sie nicht einfach abgeschaltet werden. Stattdessen muss der Betreiber gewährleisten, dass sie nicht (erheblich) blenden – etwa durch eine Abschirmvorrichtung. So sieht es auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in einem Urteil (Az. 12 L 68/90) vor.
Wann ist eine Lichtquelle unzumutbar?
In jedem Fall muss eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegen. Ausschlaggebend ist dabei nicht allein die Helligkeit der Lampe, sondern vor allem, in welchen Bereich der Lichtstrahl fällt: Schlafzimmer, Wohnzimmer – oder doch nur ins Badezimmer oder in den Eingangsbereich?
Zudem gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (Nachbarrecht / Nachbarschaftsrecht). Nachbarn sind verpflichtet, die Interessen der anderen zu berücksichtigen – das betrifft auch die Außenbeleuchtung.
Welche Rolle spielt das Bundesnaturschutzgesetz?
Auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) könnte in Zukunft eine größere Rolle spielen – zumindest beim Thema Licht. In einer noch nicht gültigen Fassung (Stand: 23. Oktober 2024) heißt es in §41a: Neue Außenbeleuchtungen sollen so konstruiert und angebracht werden, dass sie Tiere und Pflanzen nicht durch Lichtimmissionen beeinträchtigen. Für private Nachbarschaftskonflikte ist das Gesetz zwar nicht direkt gedacht – es zeigt aber, dass das Thema Licht künftig stärker reguliert wird.
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Was tun bei Lichtbelästigung durch Nachbarn?
Experten raten, zuerst das Gespräch zu suchen. Vielleicht kann der Nachbar die Lampe dimmen oder anders ausrichten. Ist der Nachbar uneinsichtig – und möchten Sie sich nicht mit Vorhängen und Rollläden helfen –, können Sie sich auch an das Ordnungsamt oder eine Schlichtungsstelle wenden. Als letzter Schritt bleibt der Gang zum Rechtsanwalt.
Wie blockiert man die Außenbeleuchtung der Nachbarn?
Am effektivsten sind Außenrollos. Auch Verdunklungsvorhänge oder -jalousien können helfen. Solche Maßnahmen gelten als vorübergehende Lösungen – sie sind nicht verpflichtend, aber sie können die Belastung verringern, solange noch keine rechtliche Einigung erzielt wurde.
- mein-schoener-garten.de: "Störende Beleuchtung aus dem Nachbargarten – was ist erlaubt?"
- ra-kotz.de: "Nachbarrecht – Beeinträchtigungen durch Licht und Beleuchtung"