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Urlaubscheckliste: Mieter-Pflichten im Urlaub – das müssen Sie beachten


Kehrwoche geht weiter
Darauf müssen Mieter im Urlaub achten

Von dpa-tmn, jb

Aktualisiert am 28.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Treppenhausreinigung: Auch wenn der Mieter um Urlaub ist, muss er seinen Pflichten, wie beispielsweise der Treppenhausreinigung, nachkommen.Vergrößern des BildesTreppenhausreinigung: Auch wenn der Mieter um Urlaub ist, muss er seinen Pflichten, wie beispielsweise der Treppenhausreinigung, nachkommen. (Quelle: Chromorange/imago-images-bilder)
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Endlich Ferien, endlich keine Verpflichtungen mehr! Das stimmt nicht ganz. Denn egal, ob verreist oder anwesend: Mieter müssen auch im Urlaub ihren Pflichten nachkommen.

Wer laut Mietvertrag den Rasen mähen oder den Hof kehren muss, ist dazu auch verpflichtet, wenn er im Urlaub nicht zu Hause ist. Der Deutsche Mieterbund Berlin (DMB) empfiehlt daher, dass Mieter sich mit ihren Nachbarn im Vorfeld absprechen. Doch es gibt noch weitere Dinge, um die Sie sich vor Ihrem Urlaub kümmern sollten. Für eine bessere Übersicht erhalten Sie dafür von t-online.de eine Checkliste, wie Sie Haus und Wohnung urlaubsfit machen, zum Download.

Wem sollte ich einen Zweitschlüssel für den Notfall geben?

Dass offene Rechnungen für die Energieversorgung oder Nebenkosten und Miete während der Abwesenheit des Mieters weiter gezahlt werden müssen, ist klar. Wichtig ist aber auch, dass für Notfälle ein Zweitschlüssel für die Wohnung bei Nachbarn oder Verwandten hinterlegt wird. Vermieter, Hausmeister oder Hausverwaltung haben allerdings keinen Anspruch auf den Wohnungsschlüssel.

Muss ich meinen Vermieter über meine Abwesenheit informieren?

Für den Fall, dass etwas passiert, wie etwa ein Wasserrohrbruch, sollten Mieter zusätzlich die Adresse und Kontaktdaten ihres Urlaubsdomizils bei der Hausverwaltung melden. Alternativ können sie diese aber auch mit dem Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen.

Wichtig ist, dass Sie auch Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung mitteilen, wer einen Ersatzschlüssel für Ihre Wohnung hat (BGH, VII ZR 164/70). Durch die Information können Sie verhindern, dass bei einem Notfall Ihre Wohnungstür zwangsgeöffnet werden muss, und Sie im Nachhinein dafür zahlen müssen.

Blumen, Briefkasten und Haustiere: Wer kann sich darum kümmern?

So schön das Reisen auch ist, sollte nicht vergessen werden, dass Blumen gegossen oder der Briefkasten geleert werden muss. Auch Ihre Haustiere wollen gut versorgt sein. Für sie bietet sich eine Tierpension oder eine Unterbringung bei Freunden oder Verwandten an. Alternativ können Sie das Tier auch bei sich im Haus oder der Wohnung lassen. Dann sollten Freunde oder Nachbarn sich jedoch ausgiebig um Ihren Liebling kümmern.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sollte ich treffen?

Um Einbrecher abzuschrecken, könnte Ihr Nachbar auch ab und an die Rollos auf- und zuziehen oder das Licht an- und ausknipsen. Es sollte zu verschiedenen Zeiten sein und unterschiedlich lang dauern. Andernfalls haben Einbrecher die Masche schnell durchschaut. Wichtig ist natürlich, dass Türen und Fenster während Ihrer Abwesenheit gut verschlossen sind.

Wichtig ist auch, dass Sie in sozialen Netzwerken nicht erwähnen, dass Sie jetzt in den Urlaub fahren und wie lange Sie verreisen. Diese Information können Verbrecher ausnutzen und während Ihrer Abwesenheit einbrechen.

Habe ich auch von meinen Mieterpflichten Urlaub?

Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder der Hausordnung gelten auch während des Urlaubs weiter. Wer turnusmäßig die Treppe putzen oder den Rasen mähen muss, sollte sich um eine Vertretung kümmern, die dies während der Urlaubsabwesenheit zuverlässig erledigt. Dasselbe gilt auch für den Räumdienst im Winter. Vernachlässigen Sie derartige Fristen, kann es schnell zu Streitigkeiten mit Ihren Nachbarn oder dem Vermieter kommen.

Hierfür können Sie entweder Freunde, Familienmitglieder und Nachbarn um Hilfe bitten, oder eine externe Firma mit den Pflichten beauftragen. Entstehen dabei jedoch Schäden, haften Sie.

Tipp
Einige Vermieter befreien ihre Mieter während der Urlaubsabwesenheit von der Kehrwoche. Fragen Sie doch einmal bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung an, ob er der Befreiung zustimmt.

Muss ich während meines Urlaubs Strom und Wasser abstellen?

Während Ihrer Abwesenheit müssen Sie weder die Sicherungen im Stromkasten raus-, noch den Hauptwasserhahn zudrehen. Sie sollten jedoch die Wasseranschlüsse für Ihre Waschmaschine und Ihre Spülmaschine abstellen.

Das Ausschalten der Energieversorgung kann für bestimmte Räume sinnvoll sein – um beispielsweise bei Stand-by-Geräten Strom zu sparen. Hierfür reicht es jedoch auch aus, die Stecker bestimmter Geräte zu ziehen.

Achtung
Wenn Sie Ihren Kühl- oder Gefrierschrank während Ihrer Abwesenheit nicht ausschalten wollen, sollten Sie auch die entsprechende Energieversorgung nicht unterbrechen. Andernfalls tauen die Geräte ab – ein Wasserschaden wäre hierdurch möglich.

Muss ich heizen, wenn ich nicht zu Hause bin?

Wenn Sie in den Wintermonaten verreisen, dürfen Sie trotz Abwesenheit die Thermostate Ihrer Heizkörper nicht komplett zudrehen. Eine Raumtemperatur von etwa 15 Grad ist ausreichend. Stellen Sie dazu den Heizungsregler auf das Mondsymbol. Das Schneeflockensymbol ist ungeeignet und schützt nicht vor einer zufrierenden Wasserleitung.

Ist die Temperatur zu gering, kann es zu Frostschäden an den Wasserleitungen kommen. Auch die Schimmelbildung wird begünstigt. Für beide Folgeschäden könnten Sie anschließend verantwortlich gemacht werden und müssten dementsprechend für die Beseitigung der Mängel aufkommen.

Was ist die Obhutspflicht?

Ein Mieter hat eine sogenannte Obhutspflicht für seine Wohnung. Dies bedeutet, dass er die Wohnung sorgsam behandeln und Schäden in den Räumen oder im Gebäude vermeiden muss. Zur Obhutspflicht zählen beispielsweise die Vermeidung von

  • Brandschäden
  • Frostschäden
  • Ungezieferschäden
  • Wasserschäden

sowie der Verlust der ausgehändigten Schlüssel. Die Obhutspflicht bleibt auch während der Abwesenheit des Mieters bestehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • Deutscher Mieterbund
  • Deutscher Mieterverein
  • Marsch UG
  • myhomebook
  • Eigene Recherche
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