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DHL, Hermes, DPD: Darf ein Paketbote Trinkgeld annehmen?


DHL, Hermes und Co.
Weihnachtstrinkgeld: Darf der Paketbote etwas annehmen?

Von t-online, ron

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Paketzusteller bei der Arbeit (Symbolbild): Beobachtungen eines Nachbarn überführten einen diebischen Paketboten in Leipzig.Vergrößern des BildesKleine Belohnung: In der Weihnachtszeit möchten sich viele Menschen bei ihrem Paketzusteller bedanken. (Quelle: Panthermedia/imago-images-bilder)
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Weihnachtszeit ist Trinkgeldzeit. Aber was gilt für Paketzusteller? Dürfen sie Geld oder Schokolade annehmen oder macht man sich als Spender dabei strafbar?

Laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) will jeder Deutsche in diesem Jahr durchschnittlich gut 270 Euro für Weihnachtsgeschenke ausgeben – und damit sogar etwas mehr als 2020. Ein Großteil der Gaben wird im Internet bestellt und nach Hause geliefert oder weiter an Familie und Freunde verschickt.

Die fleißigen Helfer des Weihnachtsmanns sind dabei wie jedes Jahr die Paketzusteller. Egal, ob es sich um einen XXL-Fernseher handelt, der in den fünften Stock geschleppt werden muss, oder um Omas Weihnachtspaket, das pünktlich am 24. Dezember unterm Weihnachtsbaum liegen soll: Die Zusteller haben bis Heiligabend alle Hände voll zu tun.

Wie viel Trinkgeld darf der Zusteller annehmen?

Dass der eine oder andere dem Paketboten mit einem kleinen Trinkgeld für seine Mühen danken möchte, verwundert da kaum. Es ist ja schließlich Weihnachten. Aber dürfen Zusteller überhaupt Geld oder kleine Aufmerksamkeiten annehmen? t-online hat bei DHL Group, Hermes und DPD nachgefragt.

Um es vorwegzunehmen: Juristisch gibt es keine Bedenken, wenn Sie Ihrem Zusteller ein Trinkgeld geben. Das ist erlaubt – und weder der Paketbote noch der Empfänger macht sich dabei strafbar. Wichtig ist, dass solch ein (Geld-)Geschenk immer bedingungslos ist. Eine Gegenleistung dürfen Sie als Kunde dafür nicht erwarten. Der Grund: Das könnte als Bestechung verstanden werden.

Eine einheitliche Regelung, welche Geschenke oder wie viel Geld der Zusteller annehmen darf, gibt es allerdings nicht. Vielmehr entscheiden die Versandunternehmen und geben ihren Mitarbeitern spezielle Richtlinien vor. Für die Paketboten gilt jedoch allgemein, dass sie das Trinkgeld weder versteuern noch ihrem Arbeitgeber die genaue Höhe mitteilen müssen. Dennoch gibt es Obergrenzen.

DHL: "Bis zu einem Wert von 25 Euro"

Dass die Zusteller der DHL Group von zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhielten, sei im Weihnachtsverkehr seit vielen Jahren Tradition, sagt Pressesprecherin Tina Birke auf Anfrage von t-online.

"Oft sind es geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro, die auch angenommen werden dürfen. Oder alternativ Trinkgelder zu Weihnachten, die aber regelmäßig deutlich unter dieser Summe liegen", erklärt Birke.

Hermes: Trinkgeld oder Geschenke bis 10 Euro

Ähnlich verhält es sich beim Hermes-Versand. Die Zusteller dürften hier grundsätzlich Trinkgeld oder kleine Sachgeschenke, beispielsweise Schokolade, annehmen, sagt Julia Kühnemuth von Hermes Germany. Aber nur im Wert von unter zehn Euro. Allerdings arbeite der Dienstleister in der Paketzustellung mit regionalen Logistikunternehmen zusammen. In den zu 100 Prozent selbstständigen Firmen können andere Richtlinien gelten.

DPD: Kontaktloses Trinkgeld bis 9,50 Euro

Auch den "Zustellern von DPD ist es gestattet, ein Trinkgeld anzunehmen", sagt Sebastian Zeh von DPD Deutschland. Empfänger könnten dem Paketboten hier sogar ein digitales Trinkgeld spendieren. Die Abwicklung der Bezahlung erfolge über PayPal. "Dabei können entweder vorgegebene Stufen von 1, 2 und 4 Euro genutzt oder ein eigener Betrag angegeben werden", erklärt Zeh. Maximal 9,50 Euro seien möglich.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Handelsverband Deutschland (HDE): "Weihnachtsgeschäft: Umsatzwachstum von 2 % erwartet: HDE-Prognose für Umsätze in November und Dezember"
  • Deutsche Post DHL: "Kontaktlos Pakete empfangen und versenden"
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