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Grille und Käfer: Diese Insekten dürfen künftig in unsere Lebensmittel


EU-Verordnung
Hausgrille und Co.: Das darf künftig in unsere Lebensmittel

Von Laura Helbig

19.01.2023Lesedauer: 2 Min.
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Mehlwürmer in einer Dose: Insekten stecken voller Eiweiße. Nun dürfen einige Krabbeltierchen in Lebensmitteln verarbeitet werden. (Quelle: imago stock&people)

Insekten sind eine gute und nachhaltige Quelle für Proteine. Wegen einer EU-Entscheidung könnten wir sie künftig auch in unserem Essen finden.

Aktuell ist das Dschungelcamp in aller Munde. Nun können wir uns die Dschungelprüfungen nach Hause holen. Denn die Europäische Kommission hat neue Lebensmittel zugelassen – und die klingen recht exotisch.

Die neu zugelassenen Produkte wurden einer intensiven Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen. Es handelt sich um Lebensmittel aus dem Bereich der "Novel Foods" (neuartige Lebensmittel), die Alternativen zu konventionellen Produkten bilden sollen – vor allem bezüglich der Proteinquellen.

Diese Insekten dürfen künftig in Lebensmitteln verarbeitet werden

Vor allem Insekten gelten als sehr eiweißhaltig und stehen immer wieder im Mittelpunkt der "Novel Food"-Branche, ebenso wie Hülsenfrüchte. Auch bei den durch die Europäische Kommission zugelassenen neuen Produkten sind diese Gruppen vertreten, unter anderem:

  • Hausgrille: Zu Pulver verarbeitet darf das Insekt künftig in diversen Lebensmitteln verarbeitet werden, etwa in Back- und Teigwaren, bierähnlichen Getränken oder auch Schokoladenerzeugnissen. Die offizielle Bezeichnung der Zutat, die auf Produkten angegeben werden muss, lautet: "teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)".
  • Getreideschimmelkäfer: Die Larven des Getreideschimmelkäfers dürfen in getrockneter, gefrorener, pulverisierter und pastenartiger Form ebenfalls in Back- und Teigwaren, Cerealien und Snacks (außer Chips) verwendet werden. Die offizielle Bezeichnung lautet entweder "gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)" oder "getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)".
  • Vitamin-D2-Pilzpulver: Das Pilzpulver mit Vitamin D2 darf als Nahrungsergänzungsmittel (unter Vorgabe entsprechender Höchstwerte) unter anderem Cerealien und Getreideriegeln, Säften und Suppen zugesetzt werden.
  • Fermentiertes Erbsen- und Reisprotein: Das mithilfe des Shiitake-Pilzes fermentierte Protein-Pulver aus Erbsen und Reis kann beispielsweise als Mehl-Ersatz für Backwaren und Cerealien genutzt werden, aber auch in Fleischerzeugnissen oder Fleischersatzprodukten verwendet werden.

Allergiker sollten bei Insekten-Zusätzen vorsichtig sein

Auch wenn der Verzehr von Insekten im Allgemeinen gesundheitlich unbedenklich ist, sollten Allergiker achtsam sein und Etiketten genau lesen. Bei Speiseinsekten muss etwa angegeben werden, dass sie bei Personen mit Allergien gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergische Reaktionen auslösen können.

Die Gefahr von Verunreinigungen oder gar Krankheiten besteht bei den Insekten allerdings nicht. Sie werden speziell für den Verzehr gezüchtet und wachsen unter kontrollierten Bedingungen auf.

Verwendete Quellen
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