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Pfandflaschen im Supermarkt: Dieses Problem könnte bald gelöst werden


Ministerium prüft Verordnung
Dieses Pfandproblem könnte bald gelöst werden


Aktualisiert am 22.01.2020Lesedauer: 2 Min.
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Pfandflaschen: Supermärkte zeichnen Preise für Getränke bisher getrennt vom zusätzlichen Pfandpreis aus.Vergrößern des Bildes
Pfandflaschen: Supermärkte zeichnen Preise für Getränke bisher getrennt vom zusätzlichen Pfandpreis aus. (Quelle: localpic/imago-images-bilder)

Im Supermarkt kommt oft das Rechnen am Getränkeregal: Günstige 1,14 Euro für sechs Flaschen Wasser sind angegeben – hinzu kommen allerdings 1,50 Euro Pfand. Dieses Preissystem könnte sich künftig ändern.

Wer beim Einkaufen genau auf die Preise schaut, muss bisher besonders bei Pfandflaschen aufpassen. Denn die Preise werden zunächst ohne Pfand ausgeschrieben. Zusätzlich gibt es den Hinweis "zuzüglich Pfand". Viele Kunden bemängeln dieses Vorgehen.

Preisangabenverordnung trennt Preis und Pfand voneinander

Allerdings ist die getrennte Preisangabe in der Preisangabenverordnung genau so vorgeschrieben. Dort heißt es, der Händler habe "die Preise anzugegen, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise)". Werde außer dem Entgelt für die Ware eine "rückerstattbare Sicherheit gefordert" – im Falle der Getränkeflaschen also der Pfandpreis – "so ist deren Höhe neben dem Preis für die Ware anzugeben und kein Gesamtbetrag zu bilden".

Gerichte urteilen für Angabe des Gesamtpreises

Bereits im Juni (Landgericht Kiel) sowie August 2019 (Landgericht Essen) landeten Fälle der Pfandpreisangaben vor Gericht. In beiden Fällen ging es um Flyer, in denen mit besonders günstigen Preisen für Getränke geworben wurde. Die Preise enthielten jedoch kein Pfand, dieses war mit "zuzüglich Pfand" angegeben.

In den Begründungen der Gerichte heißt es unter anderem, der Gesamtpreis "einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile" beinhalte auch das Flaschenpfand.

Wirtschaftsministerium prüft Anpassung der Verordnung

Auf t-online.de-Anfrage kündigt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie an, eine Anpassung der aktuellen Verordnung zu prüfen. Eine neue EU-Richtlinie erfordere diese Anpassung. "In diesem Kontext wird geprüft, ob Klarstellungsbedarf im Zusammenhang mit der Ausweisung von Pfandbeträgen durch die Anbieter erforderlich ist", heißt es vom Ministerium. Die aktuellen Verfahren und die Rechtsprechung zum Thema würden daher aufmerksam verfolgt.

Verwendete Quellen
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