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Reiseabbruch wegen Corona: Wann Sie Geld zurückbekommen und welche Rechte gelten


Corona-Erstattungsanspruch
Abgebrochene Reise: Das sind Ihre Rechte

Von dpa
Aktualisiert am 25.06.2020Lesedauer: 1 Min.
Strand: Viele Reisende mussten ihren Urlaub abbrechen.Vergrößern des BildesStrand: Viele Reisende mussten ihren Urlaub abbrechen. (Quelle: Philipp Herder/dpa-bilder)
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Die Corona-Pandemie hat so manchen mitten im Urlaub erwischt. Oft stand die vorzeitige Abreise an. Pauschalurlaubern steht jedoch eine Rückzahlung zu – zumindest in Teilen.

Sie sind in den Urlaub geflogen, doch wegen der Corona-Pandemie musste die Reise abgebrochen werden: So ist es in diesem Frühjahr vielen Menschen ergangen. Pauschalurlauber bekommen jedoch auch in diesem Fall einen Teil ihres Geldes zurück: Nicht in Anspruch genommene Reisetage müssten vollständig erstattet werden, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Urlauber können Mängelansprüche geltend machen

Der Reiseveranstalter trage das Risiko, wenn während der Reise unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. Er kann sich gerade nicht auf solche Umstände berufen, um Rückzahlungen zu verweigern. Diese Behauptung entspreche nicht der Rechtslage und sei schlicht falsch, betont Robert Bartel, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale. Urlauber können vielmehr Mängelansprüche geltend machen. Das schreibt das Pauschalreiserecht vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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