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Neue Verbote: Mehr Verbraucherschutz bei «Kaffeefahrten» und Online-Marktplätzen


Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Bundestag verschärft Regeln bei Haustürgeschäften und "Kaffeefahrten"

Von afp
11.06.2021Lesedauer: 1 Min.
KaffeefahrtVergrößern des BildesKaffeefahrt: Verbraucher sollen künftig besser vor unseriösen Geschäften bei Werbefahrten geschützt werden. (Quelle: Geisser/imago-images-bilder)
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Verbraucher sollen besser vor Abzocke bei "Kaffeefahrten" geschützt werden. Der Bundestag hat die Regeln verschärft. Auch für Online-Marktplätze sollen künftig strengere Regeln gelten.

Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein Regelungen zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht verabschiedet. "Es muss endlich Schluss damit sein, dass vor allem ältere Menschen häufig bei sogenannten 'Kaffeefahrten' unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen werden", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Durch das neue Gesetz würden Verbraucher besser "vor diesen miesen Geschäftspraktiken" geschützt.

Bußgeld bei Haustürgeschäften und "Kaffeefahrten"

Die Neuregelungen umfassen beispielsweise umfassende Hinweispflichten zugunsten von Verbrauchern. Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay müssen zukünftig die wesentlichen Kriterien ihrer Rankings von Suchergebnissen offenlegen. Außerdem müssen sie Verbraucher darüber informieren, ob es sich bei potenziellen Vertragspartnern um Unternehmer oder Verbraucher handelt.

Insbesondere ältere Verbraucher sollen mit dem Gesetz vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden. So sieht das neue Gesetz eine Regelung vor, wonach bei Verträgen, die im Rahmen eines unerbetenen Besuchs in der Wohnung zustande gekommen sind, Verbraucher nicht vor Ablauf des Tages der Vertragsunterzeichnung zur Kasse gebeten werden dürfen. Außerdem wird der Verkauf von Finanzdienstleistungen, Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Kaffeefahrten zukünftig untersagt. Die Bußgelder für Verstöße werden von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Auch Werbung in Online-Netzwerken soll zukünftig besser erkennbar sein – dies gilt beispielsweise für Influencer. Eine Kennzeichnung ist nicht nötig, wenn der Werbetreibende kein Geld oder ähnliche Gegenleistung von einem Unternehmen erhalten hat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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