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Wie stehen Sie zum Böllerverbot an Silvester?


Nur Korken dürfen knallen
Wie stehen Sie zum Böllerverbot an Silvester?

Von t-online, Mth

27.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Knallkörper zu zünden ist auch zu Silvester 2021 verboten. Ist das gerechtfertigt?Vergrößern des BildesKnallkörper zu zünden ist auch zu Silvester 2021 verboten. Ist das gerechtfertigt? (Quelle: IMAGO / Panthermedia)
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Auch 2021 ist das Böllern am 31. Dezember an vielen Orten verboten, wie beim Corona-Gipfel beschlossen wurde. Verdirbt das Ihren Spaß zum Jahreswechsel oder finden Sie das Verbot gut?

Kaum ist Weihnachten vorbei, stecken die Menschen schon in den Vorbereitungen für die Silvesterfeier. Die kann wegen der Corona-Pandemie – wie schon vergangenes Jahr – nur eingeschränkt stattfinden. Das liegt nicht nur an der begrenzten Teilnehmerzahl von maximal zehn Geimpften beziehungsweise Genesenen, sondern auch am sogenannten Böllerverbot.

Das Hauptargument gegen den Verkauf von Raketen, Knallfröschen und sonstiger Pyrotechnik sind die ohnehin schon von Corona-Patienten überlasteten Intensivstationen, die nicht zusätzlich von Verletzten aus der Silvesternacht belagert werden sollen. Außerdem soll das Böllerverkaufsverbot Menschenansammlungen verhindern und somit die Infektionsgefahr reduzieren.

Auch vor der Pandemie wurden stets Einwände gegen Feuerwerk vorgebracht. So sei die Verletzungsgefahr hoch, die Feinstaubbelastung enorm, die Umweltschäden nicht zu vernachlässigen und die Tierwelt verschreckt.

Auf der anderen Seite macht die Wirtschaft ein Millionengeschäft. Außerdem erfreut sich ein Großteil an der jährlichen Tradition zum Jahreswechsel – sei es, um entweder selbst Böller knallen zu lassen, oder um sich am Anblick des bunten Spektakels zu ergötzen.

So einfach können Sie Ihre Meinung teilen

Schreiben Sie uns eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie für Ihre Einsendung den Betreff "Böllerverbot". Berichten Sie uns in einigen Sätzen, was Ihre Meinung ist. Eine Auswahl der Beiträge werden wir unter Nennung des Namens in einem separaten Artikel veröffentlichen.

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