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Wie leicht sind Light und Balance wirklich?


Wie leicht sind Light und Balance wirklich?

Zuckerfrei ist nicht gleich zuckerfrei: Ein als zuckerfrei beworbenes Produkt darf bis zu 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter beinhalten.
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Quelle: Robert Günther/dpa

Zuckerfrei ist nicht gleich zuckerfrei: Ein als zuckerfrei beworbenes Produkt darf bis zu 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter beinhalten..

Produkte, die mit "fettarm" beworben werden, dürfen bis zu drei Gramm Fett pro 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter enthalten.
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Quelle: Robert Günther/dpa

Produkte, die mit "fettarm" beworben werden, dürfen bis zu drei Gramm Fett pro 100 Gramm oder weniger als 1,5 Gramm Fett je 100 Milliliter enthalten.

Margret Morlo ist Diätassistentin beim Verband für Ernährung und Diätetik (VFED).
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Quelle: Nicole Schluse/dpa

Margret Morlo ist Diätassistentin beim Verband für Ernährung und Diätetik (VFED).

Privatdozent Dr.
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Quelle: B. Ellrott/dpa

Privatdozent Dr. med. Thomas Ellrott ist Leiter des Instituts für Ernährungspsychologie an der Georg-August-Universität Göttingen Universitätsmedizin.

Mit schön klingenden Begriffen wie "light" und "Balance" suggerieren die Hersteller, dass Schlemmen ohne Reue möglich ist.
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Quelle: Robert Günther/dpa

Mit schön klingenden Begriffen wie "light" und "Balance" suggerieren die Hersteller, dass Schlemmen ohne Reue möglich ist.

Klingt gut, kann aber viel bedeuten: Rechtlich ist der Begriff "Balance" nicht geschützt.
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Quelle: Robert Günther/dpa

Klingt gut, kann aber viel bedeuten: Rechtlich ist der Begriff "Balance" nicht geschützt.

"Light", "fettarm" oder "Balance": Solche und andere Begriffe prangen auf den Verpackungen vieler Lebensmittel.
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Quelle: Zacharie Scheurer/dpa

"Light", "fettarm" oder "Balance": Solche und andere Begriffe prangen auf den Verpackungen vieler Lebensmittel. Klarheit bringt aber oft erst ein Blick auf die Nährstoffangaben.

Für die Angabe "leicht" oder "light" gilt: Bei so beworbenen Produkten muss der Energiegehalt oder ein Nährstoffanteil um 30 Prozent reduziert sein.
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Quelle: Robert Günther/dpa

Für die Angabe "leicht" oder "light" gilt: Bei so beworbenen Produkten muss der Energiegehalt oder ein Nährstoffanteil um 30 Prozent reduziert sein.




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