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Rückruf | Lidl: Discounter ruft seine Cannabisprodukte zurück


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Lidl ruft seine Cannabisprodukte zurück

Von dpa
Aktualisiert am 25.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)
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Erst nahm Lidl seine Cannabisprodukte aus dem Sortiment. Nun ruft der Discounter einige von den Lebensmitteln sogar zurück. Der Grund: Sie enthalten zu viel berauschendes THC.

Der Discounter Lidl ruft wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln Gebäck, Tee und Proteinriegel zurück. Betroffen seien die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum:


Die häufigsten Gründe für Lebensmittelrückrufe


  • Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash)
  • Euphoria Tea of mind Cannabis Tea
  • Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple.

In den Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit.

Cannabistee: Lidl ruft den Artikel in Deutschland zurück.
Cannabistee: Lidl ruft den Artikel in Deutschland zurück. (Quelle: Lidl/Lidl/obs)

"Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden", warnte das Unternehmen. Die Waren wurden in Deutschland verkauft.

Möglicher Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz

Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, "ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten". Es handle sich aber lediglich um einen Prüfvorgang, nicht um ein Ermittlungsverfahren.

Nach Angaben einer Sprecherin der Behörde vom Mittwoch lag zunächst kein Ergebnis vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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Von Silke Ahrens
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