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So können Sie Ihren Vornamen ändern


Neues Gesetz
So können Sie Ihren Vornamen ändern

Von dpa, t-online, agr

01.11.2018Lesedauer: 1 Min.
Baby mit Namens-Schnuller: Die Reihenfolge von Vornamen kann man nun beim Standesamt ändern lassen.Vergrößern des BildesBaby mit Namens-Schnuller: Die Reihenfolge von Vornamen kann man nun beim Standesamt ändern lassen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)
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Namensänderungen sind in Deutschland schwierig. Mit 1. November tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, mit der die Änderung erleichtert wird – unter bestimmten Bedingungen.

Wer mehrere Vornamen hat, kann deren Reihenfolge beim Standesamt jetzt ändern lassen. Wer Franz Ferdinand heißt, kann also zu Ferdinand Franz werden. So wird leichter erkennbar, welcher Name der Rufname ist.

Wenn der Rufname nicht auf offiziellen Dokumenten steht

Das ist vor allem für jene praktisch, deren Rufname anders ist, als der erste Name auf der Geburtsurkunde. Maschinenlesbare Ausweise übernehmen die Vornamen nämlich in der Reihenfolge der Geburtsurkunde. Passt der Rufname dann nicht mit dem Ausweis überein, kann das etwa bei Versicherungen und Fluggesellschaften zu Problemen führen.

Wann greift das neue Gesetz nicht?

Die Gesetzesänderung gilt allerdings nur, wenn die Eltern den Doppelnamen nicht mit Bindestrich geschrieben haben: Anna-Lena bleibt Anna-Lena. Ebenfalls nicht ändern kann man die Schreibweise, auch neue Vornamen hinzufügen oder ungeliebte weglassen geht nicht.

Namensänderungen sind in Deutschland im Allgemeinen an Auflagen gebunden. Laut Namensänderungsgesetz dürfen Vor- und Familiennamen nur geändert werden, wenn "ein wichtiger Grund" vorliegt. Das sind etwa eine besonders schwierige Schreibweise oder eine Verbindung zu einem bekannten Straftäter.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
  • Eigene Recherche
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