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Bei Ehebruch gezeugtes Kind: Umgangsrecht für den leiblichen Vater?


Urteil
Bei Ehebruch gezeugtes Kind: Hat der leibliche Vater ein Umgangsrecht?

Von dpa-tmn
07.03.2019Lesedauer: 1 Min.
Vater und Tochter: Der leibliche Vater hat auch dann ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind, wenn es bei einem Ehebruch entstanden ist.Vergrößern des BildesVater und Tochter: Der leibliche Vater hat auch dann ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind, wenn es bei einem Ehebruch entstanden ist. (Quelle: MNStudio/Getty Images/Symbolbild)
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Auch wenn er als Fehltritt der Ehefrau als "Störenfried" unter den Eheleuten gilt – der leibliche Vater kann ein Umgangsrecht mit seinem Kind haben. Es gibt allerdings Bedingungen, die das Recht beeinflussen.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az: 13 WF 303/17) besagt, dass der leibliche Vater eines durch Ehebruch entstandenen Kindes ein Umgangsrecht hat.

Ausschlaggebend ist das Kindeswohl

Im konkreten Fall hatte ein leiblicher Vater Umgang mit seinem einjährigen Kind beantragt. Die verheiratete Mutter lehnte dies ab, weil ihr Mann und damit der rechtliche Vater das Kind wie sein eigenes betreue und versorge. Er habe ihr den Ehebruch verziehen und würde durch den regelmäßigen Kontakt immer nur an den Fehltritt erinnert werden.


Es diene aber der Entwicklung des Kindes, wenn Kontakt zu der außerhalb der sozialen Familie stehendenden Person möglich sei, urteilte das Gericht. So bekäme es Klarheit über die Familienverhältnisse und auch über Fragen, die die eigene Herkunft betreffen. Insgesamt überwögen die Vorteile die Nachteile. Ansonsten könne ein leiblicher Vater generell als "Störenfried" der behüteten rechtlichen Familie angesehen werden, so das Urteil des Gerichts.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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