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Silvesterparty: Gelten andere Regeln als sonst?


Silvesterparty: Gelten andere Regeln als sonst?

Von dpa-tmn
16.12.2019Lesedauer: 3 Min.
Personen stoßen an: Feiernde sollten sich vor Ort über Feuerwerksverbote informieren.
Personen stoßen an: Feiernde sollten sich vor Ort über Feuerwerksverbote informieren. (Quelle: ViewApart/getty-images-bilder)
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Nachtruhe, Feuerwerksverbot, Nachbarn informieren – wer an Silvester eine Party veranstalten will, sollte sich vorab genauer informieren. Auch auf die LautstΓ€rke und Anzahl der Partys in der Umgebung kommt es an.

Die Silvesterparty ist kurz nach Mitternacht in vollem Gange, da klingelt der Nachbar Sturm und beschwert sich. Γ„tzend. Was Gastgeber beim Feiern und BΓΆllern zum Jahreswechsel dΓΌrfen.

Wie laut darf die Party werden?

Das ErnΓΌchternde gleich vorneweg: "Das Gesetz macht keine Ausnahme fΓΌr bestimmte AnlΓ€sse, zum Beispiel Weihnachten oder Silvester", sagt Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein. Die Nachtruhe gilt so wie im Rest des Jahres – und das ist weit vor Mitternacht. Allerdings setzen Gerichte nach Bartels Erfahrung fΓΌr LΓ€rm an diesen FeierhΓΆhepunkten eine hΓΆhere Toleranzgrenze an.

Wann Nachtruhe ist, legt jedes Bundesland selbst fest. Üblich ist, dass es von 22 bis 6 Uhr im Haus und für die Nachbarn ruhig sein soll, erklÀrt Petra Uertz vom Verband Wohneigentum in Bonn. "Nachtruhe bedeutet, dass außerhalb der Wohnung GerÀusche, die dort drinnen gemacht werden, nicht besonders stârend wahrgenommen werden." Eine feste Dezibel-Grenze gibt es aber nicht. Für Mietwohnungen kânnen Vermieter und Mieter auch andere Ruhezeiten vereinbaren.

Am 31. Dezember kommt noch etwas hinzu: "An Silvester ist es ja typischerweise nicht ganz ruhig. Wenn die GerΓ€uschkulisse im Wohnviertel insgesamt stark ist, darf auch die Party nebenan steigen", sagt Uertz. "Wenn in der direkten Umgebung sowieso sehr viel los ist, stΓΆrt mein PartylΓ€rm nicht besonders."

MΓΌssen Nachbarn vorher von der Feier wissen?

Eine Pflicht gibt es nicht. Die AnkΓΌndigung hat zudem rechtlich keine Wirkung: "Auch wenn man die Feier ankΓΌndigt, hat man keinen Freifahrtschein fΓΌr LΓ€rm bis in die Morgenstunden. Die Nachbarn kΓΆnnen trotzdem um 22 Uhr klingeln und bitten, die BΓ€sse runterzudrehen", erklΓ€rt Uertz.

Trotzdem: "Es ist allgemein gΓ€ngig, dass man seine Nachbarn ΓΌber die geplante Party informiert und um VerstΓ€ndnis bittet. Dann kΓΆnnen sie sich seelisch schon darauf einstellen", rΓ€t die Expertin. "Je nach VerhΓ€ltnis kann man sie auch zur Feier einladen – selbst wenn man weiß, dass sie nicht kommen." Mancher zeige sich dann toleranter.

Umgekehrt kânnen Feiernde es ihren Nachbarn leichter machen, indem sie etwa selbst um 22 Uhr die Musik leiser stellen. "Und nachdem man um Mitternacht draußen war und das Feuerwerk gezündet oder sich zuprostend angeschaut hat, kann man darauf achten, dass die Nacht einen ruhigeren Ausgang hat", schlÀgt Uertz vor.

Wo darf gebΓΆllert werden?

Vom 31. Dezember ab 0 Uhr und bis 1. Januar um 24 Uhr darf es knallen: Auch ohne besondere Erlaubnis dΓΌrfen VolljΓ€hrige dann FeuerwerkskΓΆrper zΓΌnden. Tabu sind aber die unmittelbare Umgebung von Kirchen, KrankenhΓ€usern, Kinder- und Altersheimen. Auch nah an besonders brandempfindlichen GebΓ€uden dΓΌrfen keine pyrotechnischen GegenstΓ€nde abgebrannt werden.

Manche StΓ€dte verbieten Feuerwerk und BΓΆller zudem in bestimmten Bereichen. Mittlerweile werden Feuerwerksverbote in verschiedenen InnenstΓ€dten diskutiert. Feiernde informieren sich deshalb am besten ΓΌber die BeschrΓ€nkungen vor Ort.

Was aber klar ist: BΓΆllern innerhalb von GebΓ€uden ist zu gefΓ€hrlich. Auch auf Balkon und Terrasse ist zu wenig Platz, und Raketen kΓΆnnten sich verirren, warnt Bartels vom Berliner Mieterverein.

Wer haftet fΓΌr SchΓ€den?

LΓ€uft die Feier aus dem Ruder und etwas geht kaputt, ist die Reparatur aus Vermietersicht Angelegenheit des Mieters, erklΓ€rt Bartels.

Dies gelte auch, wenn ein Gast dafΓΌr verantwortlich war. "Typisch ist zum Beispiel, dass angetrunkene GΓ€ste auf dem Balkon Raketen zΓΌnden, und der Mieter schreitet nicht ein", fΓΌhrt Bartels aus. "Das wΓ€re gegenΓΌber dem Vermieter eine Vertragswidrigkeit. Es kann als bekannt vorausgesetzt werden, dass das zu gefΓ€hrlich ist."


GrundsΓ€tzlich gilt: Der Verursacher ist aber fΓΌr den Schaden verantwortlich und muss ihn dem Gastgeber ersetzen – ob in der Mietwohnung oder im Eigenheim. Darauf weist Bianca Boss vom Bund der Versicherten hin. "Es muss immer der den Schaden zahlen, der ihn verursacht hat." Hat er eine Haftpflichtversicherung, kann diese einspringen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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