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Gottesdienste: Diese Regeln gelten in der Corona-Krise


Verbot wird aufgehoben
Gottesdienste: Diese Regeln gelten in Kürze

dpa, Christoph Driessen

26.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Kirchenbesuch: Die katholischen und evangelischen Kirchen haben unterschiedliche Regelungen.Vergrößern des BildesKirchenbesuch: Die katholischen und evangelischen Kirchen haben unterschiedliche Regelungen. (Quelle: Steffen Schellhorn/imago-images-bilder)
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Gottesdienste sollen trotz Corona bald wieder erlaubt sein, allerdings unter strengen Auflagen. Vieles, was Gläubige mit einem Kirchgang verbinden, wird vorerst nicht möglich sein.

Es soll gar nicht mehr oder höchstens leise gesungen werden, die Hostie wird mit einer Zange oder Plastikhandschuhen gereicht, und die Gesangbücher muss man selber mitbringen – so sollen Gottesdienste in Corona-Zeiten künftig aussehen. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) haben jetzt entsprechende Empfehlungen für die Gemeinden veröffentlicht.

Strenge Regeln in Gottesdiensten

Am Montag will das Corona-Kabinett darüber beraten. Das seit März geltende Gottesdienstverbot wird in Kürze aufgehoben – allerdings sollen strenge Regeln zur Eindämmung des Coronavirus gelten. So soll die Teilnehmerzahl begrenzt werden. Die Gläubigen müssen zudem einen Sicherheitsabstand einhalten.

In Details gibt es Unterschiede in den Empfehlungen, die die beiden Kirchen dem Bundesinnenministerium übermittelt haben. So empfiehlt die EKD "dringend (...), Mund-Nasen-Schutz während des Gottesdienstes zu tragen". Die Bischöfe vertreten die Linie, dass Masken in eigener Verantwortung getragen werden sollen – "sofern erforderlich" lautet die Formulierung.

Evangelische Gottesdienste: Verzicht auf Singen

Evangelische Gottesdienste sollen bis auf weiteres auch ohne Singen stattfinden. "Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden", heißt es in dem Papier der EKD.

Die Katholiken sind in diesem Punkt nicht ganz so streng: "Wenn die Abstandsregeln eingehalten werden, besteht kein Grund, auf Gesang gänzlich zu verzichten. Lauter Gemeindegesang soll jedoch unterbleiben, weil Singen ein Risikoverhalten darstellt." Ein Sprecher der DBK erläuterte dazu, es solle zwar jeder singen dürfen, aber bitte nur leise.

Auflagen bei der Eucharistiefeier

Unterschiede gibt es auch bei der Abendmahlsfeier. Die EKD erinnert daran, dass auch ein Gottesdienst ohne Abendmahl vollwertig sei: "Wenn Abendmahl dennoch gefeiert soll, sollte die Kelchkommunion unterbleiben beziehungsweise nur mit Einzelkelchen erfolgen."

Nach katholischem Verständnis kommt der Eucharistiefeier mit dem Austeilen von Hostien große Bedeutung zu. Sie soll deshalb künftig wieder möglich sein, allerdings unter Auflagen: "Den Gläubigen wird die Kommunion in angemessenem Abstand zum Beispiel mit einer Zange gereicht oder Priester und Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen tragen Handschuhe", heißt es in den Empfehlungen. Außerdem soll der Priester beim Überreichen der Hostie nicht mehr "Der Leib Christi" sagen, und der Messbesucher, der die Hostie empfängt, soll auf das übliche "Amen" verzichten.

Beide Kirchen haben noch viele andere Empfehlungen erarbeitet. So werden die katholischen Gläubigen gebeten, ihr eigenes Gesangbuch mitzubringen. Die Laufwege in der Kirche "werden wenn möglich als Einbahnwege markiert, um ein Zusammentreffen zu verhindern". Auch soll kein Kollektenkorb mehr durchgereicht werden. Auf den üblichen Friedensgruß, bei dem man sich die Hand gibt, war schon in der Anfangsphase der Corona-Pandemie verzichtet worden. Das für Katholiken geltende Gebot, am Sonntag zur Kirche zu gehen, bleibt außer Kraft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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