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Das ändert sich bald im Kinderreisepass – Vorteil bei Auslandsreisen


Vorteil bei Auslandsreisen
Das ändert sich bald im Kinderreisepass

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Kinderreisepass: Die Bundesregierung will in einigen Fällen eine neue Möglichkeit einräumen.Vergrößern des BildesKinderreisepass: Die Bundesregierung will in einigen Fällen eine neue Möglichkeit einräumen. (Quelle: alimdi/imago-images-bilder)
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In einer Familie haben nicht zwingend alle den gleichen Nachnamen. Bei der Passkontrolle reicht es aber nicht, wenn der Nachwuchs – sofern er denn schon sprechen kann – "Mama" oder "Papa" zu seiner Begleitperson sagt. Eine neue Regelung soll das Problem jetzt lösen.

Im Reisepass eines Kindes sollen künftig die Namen aller sorgeberechtigten Elternteile eingetragen werden können. Diese neue Möglichkeit will die Bundesregierung allerdings nur in den Fällen einräumen, wo sich der Familienname des minderjährigen Kindes vom Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, den das Kabinett beschlossen hat.

Praktische Vorteile hätte die neue Regelung, über die Bundestag und Bundesrat noch befinden müssen, vor allem bei Auslandsreisen. Denn an der Passkontrolle müssen Mütter oder Väter, die einen anderen Nachnamen haben als ihr Nachwuchs – wenn sie alleine mit ihrem Kind unterwegs sind – bisher oft mit der Geburtsurkunde oder anderen Dokumenten nachweisen, dass das Kind zu ihnen gehört.

Nach Angaben der Bundesregierung sind pro Jahr etwa 131.000 Minderjährige betroffen, die in Familien aufwachsen, bei denen die sorgeberechtigten Personen keinen gemeinsamen Familiennamen führen.

Änderungen für Influencer

Die geplante Verwaltungsvorschrift nimmt auch Influencer in den Blick. Sie sollen künftig – falls sie nicht unter ihrem Geburtsnamen bekannt sind – einen Künstlernamen zusätzlich in Pass und Personalausweis eintragen lassen können. Voraussetzung dafür ist ein gewisser Bekanntheitsgrad. Um den nachzuweisen, können Influencer unter anderem auf eine hohe Anzahl von "Klicks", "Likes" oder "Followern" hinweisen. Das alleine reicht aber noch nicht.

Bekannt sein kann aus Sicht der Regierung auch jemand, der nicht so beliebt ist. In dem Entwurf heißt es, auch Künstler mit vorwiegend kritischer Resonanz – "Dislikes" – könnten so bekannt sein, dass "der bürgerliche Name in der Öffentlichkeit zumindest in Teilbereichen durch den Künstlernamen überlagert wird".

Der Gesetzgeber will hier eine Option eröffnen, die es für Sänger, bildende Künstler und Schauspieler bereits gibt. Der Eintrag im Ausweis bliebe aber in jedem Fall freiwillig. Bianca Claßen ("Bibis Beauty Palace") stünde es demnach also frei, sich nicht nur mit ihrem bürgerlichen Namen, sondern auch als "Bibi" auszuweisen. Und auch den Gaming-Youtuber Erik Range würde niemand zwingen, sich den Namen "Gronkh" in den Pass eintragen zu lassen.

Änderungen aufgrund der Nazi-Zeit und bei Eheschließung

Die neue Vorschrift stellt außerdem klar, dass deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich während der Nazi-Zeit existierten, nicht im Pass oder Personalausweis als Geburtsort eingetragen werden sollen – dort soll also zum Beispiel Lodz stehen und nicht "Litzmannstadt". Damit das nicht zu Chaos in den Datensätzen, und damit zu Ärger für die Passinhaber, führt, sollen die Mitarbeiter der Passbehörde dafür sorgen, dass die im Ausweis geänderte Ortsbezeichnung auch im Melderegister entsprechend aktualisiert wird.

Und noch etwas soll sich ändern: Wer heiraten und den Namen des zukünftigen Partners annehmen will, soll künftig bis zu acht Wochen vor der Eheschließung einen Reisepass mit dem neuen Familiennamen beantragen können. Das ist bislang nur beim Personalausweis möglich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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