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Wegen Facebook-Post: Lehrer bringt 14-jährige Schülerin vor Gericht


Beleidigung auf Facebook
Lehrer bringt 14-jährige Schülerin vor Gericht

Von t-online
Aktualisiert am 27.05.2016Lesedauer: 2 Min.
Schüler beleidigen Lehrer: Schüler, die ihre Lehrer heimlich fotografieren und in sozialen Netzwerken beleidigen, müssen mit Strafen rechnen. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesSchüler, die ihre Lehrer heimlich fotografieren und in sozialen Netzwerken beleidigen, machen sich strafbar. (Symbolfoto) (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Weil eine Schülerin ihren Lehrer auf Facebook beleidigt hat, muss sie sich vor Gericht verantworten. Das berichtet die Zeitung "Express". Die 14-Jährige hatte im Unterricht heimlich ein Bild von ihrem Lehrer gemacht und es mit dem Zusatz "behinderter Lehrer ever" in dem sozialen Netzwerk verbreitet.

Das Foto ist bereits im Herbst 2015 entstanden. Der Lehrer einer Düsseldorfer Förderschule hatte den Facebook-Post nicht selbst gesehen. Ein Mitschüler des Mädchens entdeckte den Eintrag und zeigte ihn dem Lehrer. Laut "Express" wollte der Pädagoge die Schmähung nicht so hinnehmen. Er erstattete Anzeige.

In einem ähnlichen Fall, bei dem ein Schüler seine Schulleiterin über den Kurznachrichtendienst WhatsApp im Kreis seiner Mitschüler beleidigte, kam der Schüler mit einem fünfzehntägigen Unterrichtsauschluss davon.

Geld- und Haftstrafen für Beleidigung

Der Lehrer aus Düsseldorf hätte sich zivilrechtlich mit einer Schadensersatzforderung und dem Löschen des Fotos begnügen können. Er geht jedoch einen Schritt weiter und hat einen strafrechtlichen Prozess gegen die 14-Jährige angestrengt. Das Strafgesetzbuch sieht für Beleidigung Geldstrafen vor, und in schweren Fällen bis zu einem Jahr Gefängnis. Am 7. Juli wird vor dem Amtsgericht Düsseldorf über den Fall verhandelt.

Heimliche Fotos und Videos verletzten Persönlichkeitsrecht

Heimliche Fotos, Videos und Tonaufnahmen von Personen verletzen generell das Persönlichkeitsrecht. Werden die Aufnahmen auch noch öffentlich zur Schau gestellt, handelt es sich auch um einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild nach Paragraph 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG).

Schüler, die heimlich ihre Lehrer filmen oder fotografieren und die Aufnahmen über das Internet verbreiten, machen sich strafbar. Allerdings: Wer noch nicht 14 Jahre alt ist, ist nicht strafmündig und kann rechtlich nicht belangt werden. Lehrer können bei den Seitenbetreibern eine Unterlassung erwirken und verlangen, dass das Video entfernt wird.

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