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Schwangerschaft: Wann muss es der Arbeitgeber erfahren?


Experte erklärt
Schwangerschaft: Wann muss es der Arbeitgeber erfahren?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 17.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Schwangerschaft: Gesetze regeln, ob eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen soll.Vergrößern des BildesSchwangerschaft: Gesetze regeln, ob eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft mitteilen soll. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn-bilder)
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Jede Frau handhabt es unterschiedlich, wem sie als erstes von einer Schwangerschaft erzählt. Doch wann muss es der Arbeitgeber erfahren? Ein Experte klärt die Rechtslage.

Zu der Frage, wann Arbeitnehmerinnen ihrem Arbeitgeber mitteilen müssen, dass sie schwanger sind, gibt es keine eindeutige Regel. In Paragraf 15 des Mutterschutzgesetzes heißt es zwar, dass eine schwangere Frau ihrem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Tag der Entbindung mitteilen soll, sobald sie weiß, dass sie schwanger ist.

Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt aber, dass das lediglich eine "Soll-Regel" ist. Eine Pflicht lasse sich daraus nicht ableiten. "In der Regel gibt es aber keinen Grund, es nicht mitzuteilen", so Meyer. Denn sobald eine Frau schwanger ist, besteht nach Paragraf 17 des Mutterschutzgesetzes ein Kündigungsverbot und eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers ist unzulässig.

Besondere Regeln für einige Jobs

Eine Mitteilungspflicht könne sich aber lediglich in einigen Fällen aus den Nebenpflichten des Arbeitsvertrags ergeben, erklärt Meyer weiter. "Das kann etwa für Wissenschaftlerinnen gelten, die ein bestimmtes Projekt verantworten – für das die zeitintensive Einarbeitung einer Ersatzkraft alsbald erfolgen muss."

Ebenso müssen Frauen ihrem Arbeitgeber dann "sehr schnell" von einer Schwangerschaft berichten, wenn sie in Branchen tätig sind, in denen es für Schwangere ein Beschäftigungsverbot gibt. "Wer also etwa regulär in einer Virenschutzstation beschäftigt ist, muss dort während der Schwangerschaft pausieren."

Ist eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch schwanger, muss sie das dem Arbeitgeber nicht offenlegen. Auch eine Nachfrage des Arbeitgebers darf sie verneinen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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