t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLeben

Becel und Co.: Warnhinweis auf Cholesterin senkenden Lebensmitteln


Für Gesunde nicht geeignet
Cholesterin senkende Lebensmittel müssen Warnhinweis tragen

cme

Aktualisiert am 14.02.2014Lesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Cholesterin senkende Margarine: Der Streit um "Becel pro.activ" geht weiter.Vergrößern des Bildes
Cholesterin senkende Margarine: Der Streit um "Becel pro.activ" geht weiter. (Quelle: Hersteller)

Ob Margarine oder Joghurt: Cholesterin senkende Lebensmittel haben längst die Supermarktregale erobert. Dabei sind die Produkte nicht für jeden geeignet - möglicherweise können sie sogar schaden. Laut der EU-Verordnung 718/2013 müssen die betroffenen Lebensmittel ab jetzt einen veränderten Warnhinweis tragen.

Cholesterin senkende Lebensmittel enthalten so genannte Pflanzensterine (Phytoserine). Das sind natürliche Bestandteile von Pflanzen, beispielsweise in Nüssen und Samen, die den Cholesterinspiegel positiv beeinflussen. Im Supermarkt tragen die Lebensmittel mit Phytosterinzusatz beispielsweise die Kennzeichnung "senkt aktiv den Cholesterinspiegel". Zudem ist ein Pflichthinweis aufgedruckt, der beispielsweise lautete "ist exklusiv bestimmt für Menschen mit einem überhöhten Cholesterinspiegel.“

Ab dem 15. Februar muss die Kennzeichnung nun geändert werden. Der Pflichthinweis muss dann lauten: "nicht für Personen bestimmt, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen". Damit soll noch klarer gestellt werden, dass die Produkte für gesunde Menschen nicht geeignet sind.

Für gesunde Menschen sogar schädlich?

Für Menschen mit erhöhtem Cholesterinspiegel sind "Becel proactiv" und Co. durchaus sinnvoll. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kann der regelmäßige Verzehr von Lebensmitteln mit Pflanzensterinzusatz den Gesamtcholesterinspiegel um bis zu zehn Prozent senken, den Blutspiegel des schädlichen LDL-Cholesterins um bis zu 15 Prozent.

Allerdings wird mit dem Verzehr von Pflanzensterinen die Aufnahme bestimmter Carotinoide und fettlöslicher Vitamine aus der Nahrung gehemmt. Eine Studie aus den Niederlanden weist sogar darauf hin, dass bei Gesunden, die über einen längeren Zeitraum Produkte mit Pflanzensterinen konsumieren, das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen steigt. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits auf das gesundheitliche Risiko der Produkte für gesunde Menschen hingewiesen.

Viele halten die Produkte generell für gesund

"Studien haben gezeigt, dass immer mehr Menschen ohne Bedarf zu cholesterinsenkenden Produkte greifen, da sie diese für gesund halten. Daher wurde die Deklarationspflicht verschärft“, sagt Angela Clausen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Laut der Verbraucherzentrale NRW sind von der neuen Kennzeichnung alle Produkte betroffen, denen künstlich Pflanzensterine zugesetzt werden. Dies seien vor allem Margarinen, aber auch verschiedene Joghurts und Milchgetränke, beispielsweise von "Becel proactiv". Lebensmittel mit der bisherigen Kennzeichnung, die bereits im Handel sind, dürfen noch abverkauft werden.

Dem Unternehmen Unilever zufolge ist die neue Kennzeichnung auf "Becel proactiv"-Produkten bereits seit einiger Zeit umgesetzt. Andere Becel-Produkte müssen den Pflichthinweis nicht tragen.

Foodwatch: "Quasi-Medikamente sollten nicht frei angeboten werden"

Der Verbraucherorganisation Foodwatch geht der Warnhinweis allerdings nicht weit genug. Zwar trage die EU den Hinweisen auf mögliche Gesundheitsrisiken Rechnung. Die Verbraucherschützer kritisieren aber, dass die EU nur einen unauffälligen, kleingedruckten Hinweis vorgebe, aber den freien Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zulasse: "Studien haben den Verdacht genährt, dass die Produkte selbst Ablagerungen in den Gefäßen und dadurch Herzkrankheiten verursachen könnten. Quasi-Medikamente sollen nicht einfach frei verkäuflich im Supermarkt angeboten werden dürfen."

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website