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Anzeige: Gesundheitsversorgung – Das ändert sich 2020


Bundesministerium für Gesundheit
Gute VerBesserung: Das ändert sich bei Pflege und Gesundheit

BMG

Aktualisiert am 17.12.2019Lesedauer: 4 Min.
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Jens Spahn: Der Bundesgesundheitsminister hat in 20 Monaten 20 Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen die Versorgung verbessert wird.Vergrößern des Bildes
Jens Spahn: Der Bundesgesundheitsminister hat in 20 Monaten 20 Gesetze auf den Weg gebracht, mit denen die Versorgung verbessert wird. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Probleme lösen, Vertrauen schaffen – mit diesem Versprechen übernahm Jens Spahn im März 2018 das Gesundheitsressort. Mit einer Vielzahl von Entscheidungen sorgt der Minister seitdem dafür, dass die Versorgung besser, effizienter und digitaler wird.

Was sich jetzt zum Jahreswechsel im Gesundheitswesen bei der Ausbildung, den Arbeitsbedingungen, der Gesundheitsversorgung und der Pflege ändert, erfahren Sie auf der Webseite des Ministeriums und in diesem Überblick.

Impfung ist jetzt Programm

Masern werden viel zu häufig unterschätzt. Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Vor allem Kinder müssen wirksam vor dieser Infektionskrankheit geschützt werden. Hierfür gilt ab dem 1. März 2020 eine Impfpflicht beim Eintritt in die Kindertagesstätte oder Schule. Auch Personen, die in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen arbeiten, müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein.

Das Bundesgesundheitsministerium ermöglicht es dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zudem, wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten. Das hilft, auch andere Infektionskrankheiten zu bekämpfen, wie beispielsweise Röteln oder Mumps, aber auch Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten.

Arbeitsbedingungen für Pflegepersonal verbessern

Seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist bereits das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Demnach werden in der vollstationären Altenpflege die Voraussetzungen für 13.000 zusätzliche Stellen geschaffen, die von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Es ist aber auch ein Baustein, um den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften zu verbessern, Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in Pflegeberufen zu stärken.

"Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung erster Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege, an der neben dem Gesundheitsressort auch die Ressorts Familie und Arbeit beteiligt sind. "Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können."

Weniger Wartezeit, schneller zum Termin

Besser, schneller, digitaler: Terminservicestellen werden bis zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. So sollen gerade gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten schneller einen Arzttermin bekommen. Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein.

Parallel dazu erhalten Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten. Außerdem wird der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung um zusätzliche Angebote, die ganz überwiegend sofort in Kraft treten, erweitert. Krankenkassen werden verpflichtet, für ihre Versicherten spätestens ab 2021 elektronische Patientenakten anzubieten.

Apps auf Rezept

Ebenfalls auf eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation zielt das Digitale-Versorgung-Gesetz. Es beinhaltet Apps auf Rezept, Angebote zu Online-Sprechstunden und die Möglichkeit, bei Behandlungen überall auf das sichere Datennetz im Gesundheitswesen zuzugreifen. "Digitale Lösungen können den Patientenalltag konkret verbessern", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu am 7. November im Bundestag. "Darum gibt es ab 2020 gesunde Apps auf Rezept. Das ist Weltpremiere. Deutschland ist das erste Land, in dem digitale Anwendungen verschrieben werden können. Mit diesem Gesetz machen wir die Versorgung digitaler – und besser."

Unabhängigkeit, Einheitlichkeit und Transparenz

Der Medizinische Dienst wird künftig organisatorisch von den Krankenkassen gelöst und damit unabhängig. Künftig sind auch Vertreterinnen und Vertreter von Patienten, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe im Verwaltungsrat. Zudem wird die Prüfung der Krankenhausabrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet. Strittige Kodier- und Abrechnungsfragen sollen systematisch vermindert werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: "Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die Medizinischen Dienste neutral prüfen und handeln. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst deshalb von den Krankenkassen losgelöst und eigenständig organisiert. Auch bei den Krankenhausabrechnungen sorgen wir für mehr Transparenz."

Höhere Qualität, schnellerer Zugang

Mit der Einrichtung eines zentralen Implantateregisters können Patientinnen und Patienten in Zukunft auf mehr Sicherheit bauen: Die zentrale Speicherung aller relevanten Daten gewährleistet, dass die eingesetzten Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und bei Problemen mit Implantaten schneller gehandelt werden kann. Auch der Zugang zu neuen Therapien kann so beschleunigt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn betont: "Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden. Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen. Sie sollen wissen: Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit."

Bundesweite Standards in der Ausbildung

Viele Ausbildungen im Gesundheitswesen, beispielsweise die zur Hebamme oder zum Psychotherapeuten, werden zum Jahreswechsel reformiert: So werden Hebammen zukünftig in einem dualen Studium ausgebildet. Auch Psychotherapie wird ein eigenständiges universitäres Studium. Ausbildungsinhalte werden modernisiert und zum Teil erstmals auf einen bundesweiten Standard gebracht, so bei Anästhesietechnischen Assistenten (ATA) und Operationstechnischen Assistenten (OTA).

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen werden künftig schneller und besser versorgt. Hinzu kommen Anreize, damit mehr Psychotherapeuten als heute neue Patienten aufnehmen. Ziel ist, dass psychisch kranke Menschen keine Schwierigkeiten haben, Hilfe zu finden.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
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