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Mallorca: Neue Benimmregeln in Palma – Wohnverbot in Campern, Helmpflicht für Roller-Fahrer


Wohnverbot in Campern, Helmpflicht für Roller-Fahrer
Mallorca: Neue Benimmregeln in Palma

Von dpa, aj

29.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Auch für Stadtführungen durch Palma gibt es neue Vorschriften. (Symbolbild) (Quelle: Clara Margais/dpa/dpa-bilder)

Wohnverbot in Campern, Helmpflicht für E-Tretroller-Fahrer und Kampf gegen Hütchenspieler: Palma stellt neue Benimmregeln auf.

Die Regierung von Mallorcas Inselhauptstadt Palma hat neue Benimmregeln aufgestellt. Diese beziehen sich weniger auf die Partyurlauber am Ballermann, der beliebten Feiermeile auf der Urlaubsinsel; sie haben vielmehr das Alltagsleben im Stadtgebiet im Visier.

Bei der Maßnahme gehe es darum, die Leute zu erziehen, sagte Bürgermeister Jaime Martínez auf einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Ein Überblick über die Regeln:

  • Fahrer von Elektro-Tretrollern müssen sich umstellen. Künftig ist das Tragen eines Sturzhelms Pflicht, genauso wie eine Haftpflichtversicherung, die mindestens 120.000 Euro Schaden abdeckt. Wer ohne erwischt wird, zahlt 90 oder 600 Euro Strafe. Die Beamten dürfen ein Fahrzeug stilllegen, wenn der Fahrer gegen die Regeln verstößt oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt. E-Tretroller und auch Fahrräder dürfen künftig in Tempo-40-Gebieten fahren – im Falle der Roller aber nur mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde.
  • Das Schlafen und Leben in Wohnwagen soll Einheimischen und allen anderen, die sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können oder wollen, nicht mehr erlaubt sein. Das bezeichnete der Bürgermeister schon in der Vergangenheit als menschenunwürdig. Das Betreten der geparkten Camper ist künftig nur noch in Notfällen erlaubt, nicht aber zum Schlafen. Wegen der hohen Miet- und Immobilienpreise auf Mallorca gibt es eine Wohnungskrise. Viele Menschen können sich trotz Vollzeitjob keine Miete leisten. Das Rathaus wolle in diesen Fällen die Personen an das Sozialamt verweisen.
  • Für Urlauber ist die neue Bestimmung zu Stadtführungen interessant. Die Stadtführer müssen künftig lizenziert sein, die Gruppen dürfen 20 Personen nicht überschreiten. Auch Lautsprecher oder Megafone sind verboten. Touristenführer müssen ihren offiziellen Ausweis mit sich führen.
  • Glücksspiel: Das Rathaus will auch gegen die Hütchenspieler vorgehen, die Jahr für Jahr Touristen am Ballermann abzocken. Die Strafen für das betrügerische Glücksspiel sind hoch. Sie betragen nun zwischen 31.000 und 450.000 Euro.
  • Das Urinieren oder Spucken auf öffentlichen Plätzen wird mit bis zu 750 Euro bestraft. Bis zu 1.500 Euro kostet es denjenigen, der sein Geschäft in der Öffentlichkeit verrichtet.
  • Im Hinblick auf Alkohol heißt es, dass der Konsum auf öffentlichen Straßen mit bis zu 1.500 Euro geahndet wird. Verboten sind Saufgelage, wenn sie das Zusammenleben oder die Ruhe der Nachbarn stören. Der Zugang zu öffentlichen Parks ist außerhalb der Öffnungszeiten verboten.
  • Graffitis sind im öffentlichen Raum verboten und können mit bis zu 3.000 Euro bestraft werden. Eltern haften hier für ihre Kinder.
  • Das Anbringen von Leuchtreklame, Plakaten, Aufklebern, Schildern oder jeglicher Form von Werbung auf öffentlichen Plätzen und Infrastruktur ist verboten. Verstöße werden mit Bußgeldern von 750 Euro bis zu 6.000 Euro bestraft.

Vorschriften sollen Anfang 2025 in Kraft treten

Nach einer 40-tägigen Einspruchsfrist treten die Regeln demnach kurz nach dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Er habe den Zuspruch eines Großteils der Bevölkerung für die neuen Regeln, so Martínez.

Bei Verstößen, die Minderjährige oder ärmere Personen verüben, wolle man ein Auge zudrücken und zunächst auf Mediation setzen. Deshalb soll das Aufgebot der Ortspolizei im kommenden Jahr um 135 Beamte erhöht werden.

Verwendete Quellen
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