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Reiseversicherung: Diese Klausel ist rechtswidrig


Landgericht entscheidet
Das darf die Reiseversicherung nicht von Ihnen verlangen

Von t-online, trf

16.09.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0300654922Vergrößern des BildesReiseversicherung: Vor Vertragsabschluss sollten alle Klauseln genau gelesen werden. (Quelle: IMAGO)
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Ein Krankheitsfall oder Naturkatastrophen: Es gibt viele Gründe, eine Reise vor dem Antritt zu stornieren. Zum Glück gibt es eine Reiseversicherung – oder?

Reiseversicherungen können kein ärztliches Attest vor der Stornierung einer Reise einfordern. Das entschied nun das Landgericht München.

In dem konkreten Fall hatte die Ergo Reiseversicherung AG ihre Versicherten in den Vertragsbedingungen dazu verpflichtet, vor der Stornierung einer Reise ein ärztliches Attest einzuholen. Zum Beispiel dann, wenn die Reise wegen Krankheit abgesagt werden muss.

Das Urteil des Landgerichts fällt klar aus

Dagegen ging die Verbraucherzentrale rechtlich vor. Das Urteil: Die Vertragsklauseln der Ergo Reiseversicherung sind rechtswidrig und wurden vom Gericht für unwirksam erklärt. Laut Gericht und Verbraucherzentrale gibt es einerseits gesundheitliche Probleme, bei denen kein Anlass für ein Attest vor der Stornierung besteht.

Andererseits gebe es Fälle, in denen es den Verbraucherinnen und Verbrauchern aus diversen Gründen nicht möglich ist, vor der Reise ein Attest vom Arzt einzuholen.

Die Ergo habe sich durch die rechtswidrige Klausel einen Weg eröffnen wollen, Kunden die Leistungen zu verweigern. Und das mit der Begründung, dass kein Attest vor der Reisestornierung eingeholt worden sei.

Der Verbraucher wird dadurch benachteiligt

Die Pflicht für ein ärztliches Attest benachteiligt den Verbraucher, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung schreibt. Das könne der gesetzlichen Schadensminderungspflicht zuwiderlaufen.

Die Verbraucherzentrale rät dazu, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Versicherer leistet. Bei Fragen könnten sich Kunden immer an die Verbraucherzentrale wenden.

Diese Meldung gibt den Stand des Gerichtsurteils zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wieder.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale-bawue.de: "Versicherer verlangt ärztliches Attest vor Reisestornierung"
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