t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenAktuelles

Auswärtiges Amt warnt: Was die Reisewarnung für Urlauber bedeutet


Auswärtiges Amt warnt
Was die Corona-Reisewarnung für Urlauber bedeutet

Von t-online, msc, sms

Aktualisiert am 25.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Reisen in der Corona-Krise: Wenn die Reisewarnung für das jeweilige Land aufgehoben ist, bieten Veranstalter meist auch wieder Pauschalreisen dorthin an.Vergrößern des BildesReisen in der Corona-Krise: Wenn die Reisewarnung für das jeweilige Land aufgehoben ist, bieten Veranstalter meist auch wieder Pauschalreisen dorthin an. (Quelle: LeoPatrizi/getty-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Seit mehr als einem Jahr gelten für viele Länder Corona-Reisewarnungen oder das Auswärtige Amt rät zumindest vor Reisen ab. Was bedeutet das für Urlauber?

Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) sind eine wichtige Richtlinie für Reisende und Reiseveranstalter. Denn sie warnen nicht nur vor Krisenherden rund um den Erdball. Sie geben für jedes Land auch Reise- und Sicherheitshinweise, die das AA je nach Lage aktualisiert. Seit mehr als einem Jahr sind die Hinweise vor allem wegen der Corona-Pandemie wichtig.

Was die Reisewarnung für Reisende bedeutet

Eine offizielle Reisewarnung des AA hat Auswirkungen auf die Stornierungsbedingungen zum Beispiel von Pauschalreisen, an die Reiseveranstalter rechtlich gebunden sind. Gilt für ein Urlaubsland eine Reisewarnung, können Kunden ihre gebuchte Reise kostenfrei stornieren. Ein offizielles Reiseverbot ist die Reisewarnung allerdings nicht, in Kombination mit der Einstufung als Corona-Risikogebiet gelten allerdings auch verschärfte Regeln zu Tests und Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland.

Kann ich meine Reise auch ohne Reisewarnung absagen?

Wenn Urlauber ihre Reise in ihr Urlaubsland aus Sorge vor einer Corona-Ansteckung nicht antreten wollen, obwohl keine Reisewarnung besteht, müssen sie in den meisten Fällen Stornokosten zahlen.

Es besteht nur ein Recht auf gebührenfreien Rücktritt von der Reise, wenn diese wegen außergewöhnlicher Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Das kann im jeweiligen Land durchaus weiterhin auch ohne Reisewarnung so sein, muss dann jedoch in vielen Fällen belegt werden. Mittlerweile haben sich allerdings viele Reiseanbieter angepasst und bieten flexible Reisetarife an, die unabhängig von der Corona-Lage kostenlos umgebucht oder sogar storniert werden können.

Was bedeuten die verschiedenen Abstufungen im Warnsystem des Auswärtigen Amtes genau?

  • Reisehinweise

Reisehinweise des AA stellen die allgemeine Informationsstufe dar. Damit informiert die Behörde Reisende zu relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen, zu Zollvorschriften, strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen. Reisehinweise haben informativen Charakter und keinen Einfluss auf die Reisebedingungen der Tourismusindustrie. Einen Anspruch auf kostenfreie Stornierung haben Urlauber in der Regel deshalb nicht.

  • Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise informieren Reisende über aktuelle länderspezifische Risiken. Laut Aussage des AA werden sie besonders nach den Attentaten vom 11. September 2001 und der steigenden terroristischen Bedrohung regelmäßig überprüft und aktualisiert. Sie empfehlen je nach Einschätzung der Sicherheitslage, Reisen einzuschränken oder auf sie zu verzichten. Die Sicherheitshinweise haben noch keine direkten Auswirkungen auf Stornierungsbedingungen von Urlaubsreisen, da sie rechtlich nicht bindend sind.

  • Reisewarnung

Die höchste Warnstufe des AA. Sie werden am seltensten ausgesprochen und nur dann, wenn davon ausgegangen wird, dass Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Zum ersten Mal überhaupt hatte das Amt am 17. März 2020 wegen der Corona-Pandemie eine weltweite Reisewarnung für alle "nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland" ausgesprochen. Der genaue Wortlaut im Auszug:

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020. Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt."

Eine wichtige Rolle spielte dabei der Begriff der "höheren Gewalt". Er liegt zum Beispiel bei gewalttätigen Unruhen oder Naturkatastrophen vor. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass "der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen" können.

Mehr wichtige Informationen und Sicherheitshinweise rund um das Thema Reisen erhalten Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Auswärtiges Amt
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website