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Flugverspätung: So machen Sie Ihr Recht auf Entschädigung geltend


Entschädigung bei Flugverspätung


Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 3 Min.
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Mann wartet am FlughafenVergrößern des Bildes
Flugverspätung: Kommen Sie deutlich verspätet am Zielort an, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung. (Quelle: izusek/getty-images-bilder)

Bei Flugverspätungen gibt es eine eindeutige Regelung auf EU-Ebene: Passagiere haben ab einer Verspätung von drei Stunden einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Trotz dieser Verpflichtung weigern sich viele Fluggesellschaften zu zahlen. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.

Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern kosten den Passagier unter Umständen sogar noch Geld – zum Beispiel für Übernachtungen, Verpflegung oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Deswegen sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Fluggäste angemessen zu entschädigen.

Wann steht mir eine Entschädigung zu?

Das EU-Flugrecht sieht ein Recht auf Entschädigung vor, wenn

  • Ihr Flug eine Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort hat.
  • Ihr Flug zwei Wochen vor Antritt annulliert wurde.
  • Sie Ihren Anschlussflug aufgrund der Flugverspätung verpasst haben.
  • Ihnen der Zutritt zum Flugzeug verweigert wurde oder das Flugzeug überbucht ist und Sie nicht mitfliegen können.
  • Sie herabgestuft werden (niedrigere Klasse).

Wie hoch fällt die Entschädigung bei Flugverspätungen aus?

In der EU-Verordnung 261/2004, auch Fluggastrechte-Verordnung genannt, ist geregelt, wie Fluggesellschaften ihre Gäste bei Flugverspätungen entschädigen müssen.

Bei Flugverspätungen von mindestens zwei Stunden haben Reisende Anspruch auf Getränke, Snacks sowie Zugang zu Telekommunikation.

Dauert die Verspätung länger oder fällt der Flug aus, muss Ihnen die Airline eine Unterkunft und den Transfer dorthin stellen. Zudem stehen Ihnen ab drei Stunden zeitlich gestaffelte Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro zu. Die genaue Höhe ist abhängig von den Flugkilometern, die Sie zurücklegen wollten. In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Entschädigungen aufgelistet:

Betrag Distanz und Reiseziel
€ 250,- Entschädigung Für Flüge bis zu 1.500 Kilometer
€ 400,- Entschädigung Für alle weiteren Flüge innerhalb der EU
€ 400,- Entschädigung Für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern und von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU
€ 600,- Entschädigung Für alle weiteren Flüge (über 3.500 Kilometer und von oder zu einem Flughafen außerhalb der EU)

Wie mache ich meinen Anspruch geltend?

Des Weiteren sind die Fluggesellschaften verpflichtet, Sie über den aktuellen Stand der Flüge zu informieren. Ist Ihr Flug nicht nur von Flugverspätungen betroffen, sondern wird komplett gestrichen, haben Sie Anspruch auf einen Ersatzflug. Ob Sie diesen antreten, bleibt Ihnen selbst überlassen.

Um Ihre Rechte geltend machen zu können, müssen Sie sich schriftlich an die Fluggesellschaft wenden. Lassen Sie sich die Verspätung bereits am Flughafen bestätigen, und heben Sie alle dafür wichtigen Unterlagen auf. Lassen Sie sich insbesondere den Grund der Verspätung oder des Ausfalls bestätigen, damit sich die Airline später nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen kann. Unter "außergewöhnlichen Umständen" wie Sturm, Schnee oder Streiks haben Sie keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wo bekomme ich Unterstützung für die Durchsetzung meiner Forderungen?

Viele Fluggesellschaften verweigern häufig die Zahlung von Ausgleichssummen. Bestehen Sie auf Ihrer Entschädigung, auch wenn die Fluggesellschaft versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Sie können sich dazu auch an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) wenden, die honorarfrei zwischen Passagier und Fluglinie vermittelt: Nutzen Sie hierfür das Beschwerdeformular. Die Schlichtungsstelle vermittelt auch, wenn es um Hotelkosten und verloren gegangenes Gepäck geht. Der Service der Schlichtungsstelle ist für Verbraucher kostenlos. ADAC-Mitglieder können auch das Formular das Automobilclubs nutzen.

Notfalls können Sie Ihr Recht auch einklagen. Gerichtsverhandlungen gewinnen fast immer die Passagiere.

Die dritte Möglichkeit ist es, Ihre Rechte über eines der vielen Fluggastrecht-Portale einzutreiben. Diese Portale sind vergleichbar mit kommerzielle Inkassounternehmen, die sich im Namen des Verbrauchers mit den Fluggesellschaften streiten, erklärt Stiftung Warentest. Dafür verlangen die Portale im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von meist über 25 Prozent. Viele der Dienstleister bieten vor der Beauftragung an, die Erfolgsaussichten kostenlos prüfen zu lassen.

Stiftung Warentest empfiehlt folgende Fluggastrecht-Portale:

  • Airhelp (25 Prozent der Entschädigungssumme als Provision)
  • Euclaim (26,78 Prozent des von der Fluggesellschaft erstatteten Betrags als Provision)
  • Fairplane (bis zu 29,4 Prozent der Entschädigungssumme als Provision. Der österreichische Anbieter nutzt bei seinen Kundenverträgen das österreichische Recht.)
  • Flightright (23,8 bis zu 35,7 Prozent der Entschädigungssumme als Provision. Bei Vergleichszahlungen wird u. U. eine zusätzliche Provision durch den Vermittler erhoben.)
  • Flug-verspaetet.de (29,75 Prozent der Entschädigungssumme als Provision)
  • Refund.me (29,75 Prozent der Entschädigungssumme als Provision)

Die Verbraucherzentrale rät, sich erst an die Fluggesellschaft mit Ihren Ansprüchen wenden, bevor Sie einen entsprechenden Dienstleister beauftragen. Innerhalb von zwei Monaten sollte sich die Fluggesellschaft bei Ihnen melden. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle. Diese sprechen aber meist nur eine Empfehlung aus, an die sich die Fluggesellschaft nicht zwingend halten muss. Anschließend können Sie sich an die Fluggastrechtportale wenden oder einen Anwalt beauftragen, wenn die Erfolgsaussichten gut sind.

Haben Kleinkinder und Babys Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Das Fluggastrecht sieht vor, dass alle Passagiere eine Entschädigung erhalten, die auch einen eigenen Sitzplatz reserviert beziehungsweise bezahlt haben. Es ist daher nicht generell zu sagen, ob Kleinkinder und Babys eine Entschädigung bei einer Flugverspätung erhalten.

Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche verjähren können. Sie sollten sich daher umgehend um Ihre möglichen Entschädigungen kümmern.

Verwendete Quellen
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