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Urlaub | Lebensmittel im Flugzeug-Handgepäck: Regeln für Deutschland und EU


Koffer packen
Lebensmittel im Handgepäck: Regeln für Deutschland und die EU

t-online, tl

Aktualisiert am 24.07.2023Lesedauer: 3 Min.
Mann isst Sandwich im Flugzeug: Grundsätzlich sind feste Lebensmittel wie Brot im Flugzeug erlaubt.Vergrößern des BildesSandwich im Flugzeug: Grundsätzlich sind feste Lebensmittel wie Brot im Flugzeug erlaubt. (Quelle: Amriphoto/getty-images-bilder)

Was darf mit ins Flugzeug und was nur ins Aufgabegepäck? Nur wenige wissen: Einige Lebensmittel dürfen von Urlaubern gar nicht mitgebracht werden.

Wer Nahrungsmittel aus dem oder in den Urlaub mitnehmen möchte, steht vor der Frage, welches Essen im Flugzeug eigentlich erlaubt ist. Flüssigkeiten sind reglementiert, aber was ist mit Marmelade, Joghurt oder anderen Lebensmitteln, die nicht so richtig flüssig, aber auch nicht fest sind?

Lebensmittel im Handgepäck: Das ist erlaubt

Welche Lebensmittel im Handgepäck laut EU-Richtlinien innerhalb des EU-Binnenmarktes erlaubt sind und welche nicht, ist explizit festgelegt. So gilt: Grundsätzlich dürfen feste Lebensmittel wie Brot, Kekse oder Ähnliches ohne Bedenken auf Flugreisen im Handgepäck transportiert werden.

Das gilt auch für einzelne Obst- oder Gemüseteile, die als Snack während des Fluges gedacht sind: Eine Banane, ein Apfel oder ein paar geschnittene Möhren oder Paprika sind in der Regel kein Problem. Allerdings kann es sein, dass Sie die Lebensmittel am Zielort nicht einführen dürfen, Sie sollten sie also auch wirklich als Snack während des Fluges verzehren.

Essen im Handgepäck: Das ist verboten

Gesonderte Regelungen gelten im Flugzeug allerdings für Lebensmittel wie zum Beispiel Marmelade, Suppen oder Joghurt. Davon sind, genauso wie von Kosmetika oder anderen Flüssigkeiten, jeweils nur bis zu 100 Milliliter erlaubt. Die Produkte müssen bei den Reisevorbereitungen in einem transparenten und wiederverschließbaren Ein-Liter-Beutel verpackt werden. Pro Person ist dabei nur ein Beutel erlaubt.

Verboten hingegen sind das ganze Marmeladenglas genauso wie eine Packung Frischkäse oder eine Tube Senf. Alles, was 100 Milliliter überschreitet, ist nicht gestattet. Selbst wenn die Packung nur noch zum Teil gefüllt ist. Es zählt die Angabe auf der Verpackung.

Eine Ausnahme ist Babynahrung: Diese ist in der für die Dauer der Reise benötigten Menge – auch in flüssiger Form – erlaubt. Spezialnahrung für Säuglinge darf in unverschlossener Originalverpackung bis zu einer Menge von zwei Kilogramm mitgeführt werden. Das gleiche gilt für Speisen, die aus medizinischen Gründen notwendig sind oder für spezielles Tierfutter.

Sonderregelungen für bestimmte Lebensmittel

Um die Übertragung von Tierseuchen zu verhindern, ist die Einfuhr von verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Wurstwaren, Eiern und Milchprodukten strikt geregelt. Dies gilt sowohl für das Handgepäck als auch für das aufgegebene Reisegepäck.

Wer Fleisch und Milch und "daraus hergestellte Erzeugnisse" – etwa Käse und Wurst – in die EU einführen möchte, muss bestimmte Eingangsstellen passieren, an denen auch Veterinäre anwesend sind. Außerdem müssen Reisende Gesundheitsbescheinigungen und gültige Begleitdokumente für die Produkte bei sich tragen.

Und auch für alkoholische Getränke gelten bestimmte Sonderregeln: Innerhalb der EU dürfen maximal zehn Liter Spirituosen, maximal 20 Liter angereicherter Wein wie Portwein oder Sherry, und maximal 90 Liter Wein sowie Schaumwein eingeführt werden. Das sind natürlich die Gesamtgrenzen, die für das Aufgabegepäck gelten. Für das Handgepäck gilt wie für alle Flüssigkeiten die 100 Milliliter Grenze oder Sie kaufen den Alkohol erst im Duty-free-Bereich nach der Sicherheitskontrolle.

Auch dann sollten Sie allerdings vorher überprüfen, ob Ihre Airline den Genuss von mitgebrachtem Alkohol erlaubt und sich nicht betrinken. Betrunkene Passagiere sieht keine Fluggesellschaft gern und könnte Sie vom Flug ausschließen.

Schokolade im Handgepäck? Bestimmte Süßigkeiten sind erlaubt

Süßigkeiten und andere Produkte, die nur wenig Sahne oder Milch enthalten – zum Beispiel Schokolade, Sahnebonbons und Kekse – dürfen Sie im Handgepäck und auch im Aufgabegepäck mitnehmen. Auch andere tierische Erzeugnisse wie Honig sind erlaubt, im Handgepäck jedoch maximal nur 100 Milliliter.

Ausgenommen von diesen strengen Bestimmungen sind die Nicht-EU-Länder Andorra, Grönland, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Aus diesen Ländern dürfen auch tierische Lebensmittel für den Eigenbedarf unter Einhaltung der Reisefreimengen eingeführt werden. Sonderregeln gelten für die Einfuhr von bestimmten Produkten aus den Färöern, Grönland und Island.

Regelungen an Deutschlands Flughäfen

Für Deutschland im Besonderen gelten bestimmte Einfuhrverbote: Dazu zählen Kartoffeln sowie Kaviar vom Stör. Die Einfuhr von Kartoffeln ist auch in geringen Mengen wegen der Verbreitung der bakteriellen Ringfäule grundsätzlich verboten, wie die deutsche Zollverwaltung erklärt. Stör-Kaviar ist wegen der Gefährdung aller Störarten verboten.

Aufgrund der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ist die Einfuhr von Wildpilzen nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Vor dem Transport müssen diese von den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden untersucht werden und erfordern ein Ausfuhrzeugnis. Bis zu zwei Kilogramm Speisepilze sind allerdings uneingeschränkt erlaubt.

Da einige Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel mitunter als Arznei gelten, sollten sich Fluggäste vor ihrem Flug unbedingt über das in Deutschland geltende Arzneimittelgesetz und gesonderte Regelungen für die Einfuhr von Medikamenten informieren.

Verwendete Quellen
  • Europäische Union: Gepäckbeschränkungen – Handgepäck und aufgegebenes Gepäck
  • Deutsche Zollverwaltung: Private Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln
  • Deutsche Zollverwaltung: Einfuhr von tierischen Erzeugnissen im Reiseverkehr
  • fairplane.de: Essen im Flugzeug mitnehmen
  • Eigene Recherche
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