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Kratzer nach Waschanlage: Gerichtsurteil bringt überraschende Wende


Unbedingt vorkehren
Kratzer nach der Waschanlage: Wann Sie leer ausgehen

Von t-online, mab

14.05.2025 - 15:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Regelmäßige Pflege, aber bitte ohne Kratzer: Nach dem Waschgang gibt es oft Diskussionen um Lackschäden. Nicht immer erfolgreich.Vergrößern des Bildes
Regelmäßige Pflege, aber bitte ohne Kratzer: Nach dem Waschgang gibt es oft Diskussionen um Lackschäden. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/monticello)
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Sauberes Auto, schmutziger Streit: Immer wieder geht es vor Gericht um Schäden nach der Waschanlage. Wer haftet für die Kratzer? Ein Urteil aus Lübeck schafft Klarheit – und zeigt, worauf Autofahrer achten sollten.

Regelmäßige Pflege ist wichtig fürs Auto – aber bitte ohne Kratzer. Nach dem Waschen gibt es deshalb oft Diskussionen über Lackschäden. Nicht immer erfolgreich für den Autofahrer. Das zeigt ein Urteil.

Der Fall: Sauber, aber beschädigt?

Ein Mann bringt sein Auto in die Waschanlage. Kurz darauf bemerkt er Kratzer im Lack. Er vermutet, dass die Anlage den Schaden verursacht hat. Die Reparatur würde rund 5.000 Euro kosten, die er ersetzt haben will. Doch der Fall geht anders aus als gedacht.

Experte erkennt Altschäden

Der Fahrer meldet den Schaden noch vor Ort. Der Betreiber findet keine Hinweise auf eine Fehlfunktion. Die Bürsten arbeiten einwandfrei.

Vor Gericht geht der Streit weiter. Der Kläger beteuert, die Kratzer seien vorher nicht da gewesen. Auch seine Ehefrau sagt als Zeugin aus. Das Gericht bestellt ein Gutachten, das die Wende bringt.

Der Sachverständige erkennt: Die Schäden sind nicht neu. Im Gegenteil. Es handelt sich um sogenannte Altschäden, die vermutlich zuvor poliert oder kaschiert wurden. Erst der Waschgang machte sie wieder sichtbar.

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(Quelle: IMAGO/mix1press)

Was vor Ärger schützt

• Fahrzeug vorab prüfen und fotografieren
• Bedienhinweise lesen – und befolgen
• Quittung aufheben
• Schäden sofort melden

Beweislast liegt beim Kunden

Grundsätzlich gilt: Wer Schadenersatz erhalten will, muss nachweisen, dass der Schaden vom Betreiber verursacht wurde. Bei Waschanlagen hilft oft der sogenannte Anscheinsbeweis, eine rechtliche Vermutung zugunsten des Kunden. Er greift, wenn das Auto unversehrt in die Anlage fuhr und beschädigt wieder herauskam.

Im Lübecker Fall sprach zunächst einiges für den Kläger. Doch das Gutachten widerlegte diesen Anschein. Das Gericht entschied: Der Betreiber der Waschanlage haftet nicht. Es wies die Klage ab. Das Urteil (Aktenzeichen: 3 O 186/22) ist aber noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • schleswig-holstein.de: Urteil: Lackkratzer nach Waschanlage?
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