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Marla-Svenja Liebich: Neonazi muss ins Gefängnis – für Frauen?


Urteil rechtskräftig
Neonazi Liebich muss ins Gefängnis

Von dpa
14.05.2025 - 18:09 UhrLesedauer: 2 Min.
Neonazi Sven Liebich: Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert.Vergrößern des Bildes
Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ließ im Dezember ihren Namen ändern und gilt nun offiziell als Frau. (Quelle: Rebsch/dpa)
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Wegen Volksverhetzung muss die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ins Gefängnis. Unklar ist, ob die Transperson in ein Frauengefängnis kommt.

Die Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis. Zu dem Ergebnis ist das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg gekommen. Eine Revision der Angeklagten wurde als unbegründet verworfen. Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher rechtskräftig und kann nicht angefochten werden.

Liebich war im Juli 2023 noch als Sven Liebich vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie selbst sowie die Staatsanwaltschaft waren dagegen in Berufung gegangen und damit vor dem Landgericht Halle gescheitert. Liebich legte Revision ein, mit der sich nun das Oberlandesgericht befasste. Im Dezember hatte Liebich ihren Namen ändern lassen und gilt nun offiziell eine Frau, tritt dabei optisch unverändert auf.

Unklar, in welches Gefängnis Liebich kommt

Das OLG Naumburg bestätigte nun das Urteil als rechtsfehlerfrei. Lediglich einer von 17 angeklagten Fällen wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft vorläufig eingestellt, die Strafe dafür wäre nicht ins Gewicht gefallen. Liebich kam nicht persönlich zur Revisionsverhandlung nach Naumburg.

Offen ist noch, in welchem Gefängnis Liebich die Haftstrafe absitzen wird. Ein Sprecher der zuständigen Vollstreckungsbehörde, der Staatsanwaltschaft Halle, sagte, man müsse zunächst das schriftliche Urteil abwarten. Dann werde die Verurteilte in den sächsischen Strafvollzug geladen, weil sie ihren Wohnsitz in Sachsen habe. Die sächsischen Behörden entschieden dann, welches Gefängnis gewählt werde. Dabei sei der Personenstandeintrag nicht das einzige Kriterium.

Seit 2014 organisierte Liebich regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle in Sachsen-Anhalt. Immer wieder kam es dabei zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Die Straftaten, die Liebich jetzt die Haftstrafe eingebracht haben, ereigneten sich teils im Zusammenhang mit den Demos. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen Liebich auseinandergesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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