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Fahrrad-Mythen im Check: Sind Radwege Pflicht für Rad-Fahrer?


Populäre Mythen im Check
Müssen Radler immer auf dem Radweg fahren?

Von dpa, t-online, mab

Aktualisiert am 12.08.2023Lesedauer: 3 Min.
Radeln auf einem Radweg: Ist das immer vorgeschrieben?Vergrößern des BildesRadeln auf einem Radweg: Ist das immer vorgeschrieben? (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa)
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Natürlich: Auch für Radler gibt es Verkehrsregeln. Aber müssen Radwege immer genutzt werden? Ist Absteigen am Zebrastreifen zwingend? Der große Regel-Check.

Drei Viertel der Deutschen nutzen ihr Fahrrad gelegentlich, rund die Hälfte sogar mindestens einmal die Woche. Aber nicht jeder kennt alle Regeln. Die bekanntesten Mythen im Check.

BEHAUPTUNG: Wenn ein Radweg da ist, muss er benutzt werden.

FAKTEN: Falsch. Dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zufolge gilt die Regelung nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Außerdem muss der Radweg gut befahrbar sein. Ist er von Wurzeln überwuchert, liegen Gegenstände im Weg und versperren Autos oder Mülltonnen die Fahrt, darf man auf die Straße ausweichen. Ist der Radweg mit keinem der Radweg-Schilder versehen, kann jeder selbst entscheiden, welchen Weg er wählt.

BEHAUPTUNG: Auf dem Radweg geht's auch in die Gegenrichtung.

FAKTEN: Nicht immer. Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht erlaubt. In diesem Fall darf der Radweg nur in eine Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Dann ist man verpflichtet, die für die jeweilige Fahrtrichtung ausgewiesene Spur zu nutzen.

BEHAUPTUNG: Radfahrer müssen auf Straßen immer hintereinander fahren.

FAKTEN: Falsch. Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist ausdrücklich erlaubt. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 ist die Regelung klar formuliert: Sofern der Verkehr nicht behindert wird, darf man generell zu zweit nebeneinander fahren. Auf Fahrradstraßen darf man sowieso immer zu zweit nebeneinander in die Pedale treten.

BEHAUPTUNG: Kopfhörer mit Musik sind beim Radfahren verboten.

FAKTEN: Stimmt teilweise. Das Gehör darf nicht wesentlich gestört werden. Laut StVO ist es grundsätzlich erlaubt, mit Kopfhörern Rad zu fahren und dabei Musik, Hörbücher oder Podcasts zu hören. Wichtig: Das Fahrverhalten darf nicht beeinträchtigt werden. So muss man gewährleisten, dass man den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmt und Warnsignale deutlich hört. Daher rät der ADFC dazu, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten.

BEHAUPTUNG: Auch mit Alkohol im Blut darf man aufs Rad.

FAKTEN: Ein Irrtum – abgesehen von äußerst geringen Mengen. Bereits bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen. Außerdem haften man bei einem Unfall, wenn es beim Radeln aufgrund des Alkohols zu einem Fehler kommt. Ab 1,6 Promille ist das Radfahren generell eine Straftat – auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit. Verstößen können zu einem Bußgeld und dem Entzug des Auto-Führerscheins führen.

BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren.

FAKTEN: Kommt drauf an. Wer gegenüber dem Auto auf dem Zebrastreifen den Vorrang haben will, muss absteigen und das Rad schieben. Wer hingegen über den Zebrastreifen fährt, muss querende Fahrzeuge durchfahren lassen.

BEHAUPTUNG: Tempolimits gelten auch für Radfahrende.

FAKTEN: Die Geschwindigkeitsvorschriften der StVO gelten grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge – also nicht für Fahrräder. Radler dürfen demnach so schnell fahren, wie sie möchten oder können. Dennoch: Auch für Radfahrende gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. In der StVO heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

BEHAUPTUNG: Mit dem Rad darf man immer falsch herum in Einbahnstraßen fahren.

FAKTEN: Falsch! Das gilt nur für Einbahnstraßen, die durch eine entsprechende Beschilderung dafür freigegeben sind.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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