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Umfrage: Mehrheit befürwortet AfD-Verbot


Verfahren vor Verfassungsgericht
Umfrage: Mehrheit für Verbot der AfD

Von t-online
Aktualisiert am 10.05.2025 - 10:31 UhrLesedauer: 1 Min.
Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD: Der Verfassungsschutz zieht seine Einstufung der Partei vorerst zurück.Vergrößern des Bildes
Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD: Der Verfassungsschutz lässt seine Einstufung der Partei vorerst ruhen. (Quelle: Soeren Stache)
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Der Verfassungsschutz erachtet die AfD als gesichert rechtsextremistisch. Die Partei klagt gegen die Einstufung. Die Bevölkerung sieht ein Parteiverbot positiv.

Die Mehrheit der Wähler befürwortet ein Verbot der AfD. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa sprechen sich 53 Prozent dafür aus, die Partei zu verbieten. 38 Prozent lehnen einen Verbotsantrag ab, berichtete der Berliner "Tagesspiegel".

Für die Erhebung wurden 1.000 Wähler befragt.

Die AfD war vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft worden. Nach einer Klage der AfD erklärte die Behörde aber eine Stillhaltezusage, wonach diese Einstufung bis zur Klärung des Rechtsverfahrens ruht.

Verfahren vor Bundesverfassungsgericht

Der Verfassungsschutz hatte in seinem mehr als tausend Seiten starken Gutachten belastende Aussagen von mehr als 450 AfD-Politikern zusammengetragen, von der Kreisebene bis zur Parteispitze. In dem Gutachten kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die Partei das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Menschenwürde untergräbt.

Ein Parteiverbot kann in Deutschland nur das Bundesverfassungsgericht aussprechen. Ein entsprechender Beschluss kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beantragt werden. So wurden 1952 die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten.

In der politischen Debatte über die AfD hatte sich zuletzt Grünen-Chefin Franziska Brantner dafür ausgesprochen, die Partei politisch zu bekämpfen, aber auch ein Verbotsverfahren offen zu prüfen.

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