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Franzose wegen doppelten Kindesmordes verurteilt


30 Jahre währender Prozess
Franzose wegen doppelten Kindesmordes verurteilt

Von afp
18.05.2017Lesedauer: 1 Min.
Nach dem Freispruch 2002 sah das Gericht nun die Schuld des Angeklagten als gegeben an. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesNach dem Freispruch 2002 sah das Gericht nun die Schuld des Angeklagten als gegeben an. (Symbolfoto) (Quelle: Berezko/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Mehr als 30 Jahre nach einem doppelten Kindsmord ist ein berüchtigter Serienmörder in Frankreich erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Schwurgericht der ostfranzösischen Stadt Metz sprach den bereits wegen neun anderer Morde verurteilten Francis Heaulme schuldig, 1986 zwei Kinder brutal getötet zu haben. Der 58-Jährige hatte den Doppelmord den ganzen Prozess über bestritten.

1989 verurteilt - 2002 wieder freigesprochen

Der Fall beschäftigt die französische Justiz schon seit Jahrzehnten: Zwei achtjährige Jungen waren 1986 im lothringischen Montigny-lès-Metz mit Steinen erschlagen worden. Ein damals 16-Jähriger gestand die Morde zunächst, widerrief diese Aussage aber später.

Er wurde 1989 zu lebenslanger Haft verurteilt, 2002 aber freigesprochen, nachdem er 15 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen hatte - einer der größten Justizirrtümer in der französischen Geschichte.

In der Nähe des Tatorts gesehen

In der Zwischenzeit war der Verdacht auf den seit 1992 wegen anderer Morde inhaftierten Francis Heaulme gefallen. Zeugen hatten ihn 1986 in der Nähe des Tatorts gesehen. Ermittlern zufolge tragen die Kindermorde seine Handschrift. Allerdings wurden die Beweismittel in dem Fall 1995 zerstört, weil der vermeintliche Täter im Gefängnis saß.

Die Staatsanwaltschaft sah trotzdem ausreichend Belege für eine Schuld des 58-Jährigen. Die Geschworenen folgten dem Antrag der Anklage nach mehr als sechsstündigen Beratungen. Heaulmes Verteidigerin kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sie hatte während des Prozesses erklärt, ihr Mandant diene als bereits verurteilter Serienmörder als Sündenbock in einem ungeklärten Mordfall.

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