EU-Generalanwalt: Deutsche Sperrfrist fĂŒr Kindergeld rechtswidrig
Auch EU-AuslĂ€nder erhalten in den ersten drei Monaten in Deutschland kein Kindergeld. DarĂŒber tobt nun ein Rechtsstreit. Der Generalanwalt des EuropĂ€ischen Gerichtshofs hat eine klare Meinung.
Die dreimonatige Sperrfrist fĂŒr Kindergeld bei neu zugezogenen EU-BĂŒrgern in Deutschland ist nach Meinung des zustĂ€ndigen Generalanwalts am EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) rechtswidrig. Es handle sich um Diskriminierung aus GrĂŒnden der Staatsangehörigkeit, erklĂ€rte Generalanwalt Maciej Szpunar am Donnerstag in Luxemburg in seinen SchlussantrĂ€gen. Diese könne nicht gerechtfertigt werden.
Es ging um eine Familie aus Bulgarien. Die Familienkasse verwehrte ihr fĂŒr die ersten drei Monate nach Zuzug das Kindergeld, woraufhin die Mutter vor das Finanzgericht Bremen zog. Laut deutscher Regelung bekommen EU-AuslĂ€nder in Deutschland die ersten drei Monate nach Zuzug kein Kindergeld â es sei denn, sie erzielen in Deutschland EinkĂŒnfte. FĂŒr Deutsche gilt diese Sperre nicht.
Das Finanzgericht bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die SchlussantrÀge sind ein juristisches Gutachten, an das sich der Gerichtshof bei seiner Entscheidung nicht halten muss. Die Richterinnen und Richter orientieren sich aber oft daran.