Deutschland S21: Behörde setzt sich über Gericht hinweg

Die Deutsche Bahn darf das Mega-Bahnhofsprojekt in Baden-Württemberg "Stuttgart 21" weiterbauen - trotz gerichtlich verfügten Baustopps. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erließ als Aufsichtsbehörde der Bahn am Freitag eine entsprechende Erlaubnis, wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten.
Eigentlich hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Bauarbeiten für das sogenannte Grundwassermanagement am geplanten Stuttgarter Tiefbahnhof Anfang Oktober per Eilbeschluss gestoppt (Aktenzeichen: 5 S 2101/11). Die Bauarbeiten mit einem System aus Rohren sind unerlässlich, damit die Baugrube für den unterirdischen Durchgangsbahnhof ausgehoben werden kann.
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind frühere Änderungen in den Bauplänen der Bahn, für die eigentlich die anerkannten Umweltschutzverbände hätten gehört werden müssen. Da das damals aber nicht erfolgt war, klagte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, besser bekannt unter dem Kürzel BUND. Der S21-Gegner bekam am 6. Oktober vom VGH vorläufig Recht.
Eigentlich unanfechtbar
Das Gericht räumte dem bundeseigenen Konzern eine Frist bis Ende Oktober zur Stellungnahme ein und kündigte an, danach erneut mündlich zu verhandeln. Der Eilbeschluss ist eigentlich unanfechtbar. Doch die Bahn hatte bereits damals angekündigt, beim EBA einen Antrag stellen zu wollen, um doch weiterbauen zu dürfen.
Der BUND kündigte den "Stuttgarter Nachrichten" zufolge bereits an, am Montag mit einem Eilantrag gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen, um die Bahn weiter zu stoppen. Weder das Gericht noch das Bundesamt waren zu dem Thema am Samstag für eine Stellungnahme zu erreichen.