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BKA will nicht informieren: Prozess um "Todesliste" von Rechtsextremisten


BKA will nicht informieren
Prozess um "Todesliste" von Rechtsextremisten

Von dpa
Aktualisiert am 17.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Silhouette vor dem BKA-Logo: Das BKA argumentiert, dass eine Veröffentlichung der Listen zu großer Verunsicherung führen könnte. (Symbolbild)Vergrößern des BildesEine Silhouette vor dem BKA-Logo: Das BKA argumentiert, dass eine Veröffentlichung der Listen zu großer Verunsicherung führen könnte. (Symbolbild) (Quelle: Arne Dedert/imago-images-bilder)
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25.000 Namen und Adressen sollen Rechtsextreme gesammelt haben, Das BKA hat die Liste sichergestellt. Um wessen Daten es sich dabei handelt, blieb bislang geheim. Ein Journalist will das ändern.

Muss das Bundeskriminalamt eine von Rechtsextremen zusammengestellte Namensliste veröffentlichen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Montag das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Geklagt hat ein Journalist und Aktivist. Er will die Herausgabe einer als "Feindesliste" bekannt gewordenen Datensammlung erzwingen.

Es geht um 25.000 Namen und Adressen von Privatleuten und Institutionen. Ein erster Teil wurde 2017 bei einer Razzia in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Später kamen bei Ermittlungen gegen politisch motivierte Kriminalität von Rechts weitere Listen und Datensätze dazu.

Laut BKA stammen die Informationen teils von Hackern, andere wurden von Verdächtigen aus öffentlich verfügbaren Informationen zusammengestellt. Die auf den Listen geführten Menschen seien nicht in Gefahr, behauptet das BKA: "Nach eingehender Prüfung jeder einzelnen Datensammlung liegen derzeit grundsätzlich keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die aufgelisteten Personen konkret gefährdet sind." Es handle sich daher auch nicht um Feindes- oder gar Todeslisten.

Der Kläger hat sich mit dem BKA angelegt

Der Kläger und weitere Journalisten bezweifeln das. Der Kläger arbeitet für den Blog "FragDenStaat", der sich für Informationsfreiheit spezialisiert hat. Die Menschen, die auf diesen Listen auftauchen, hätten ein Recht darauf, informiert zu werden, argumentiert der Projektleiter der Plattform. Der Journalist hatte 2018 beim BKA die Liste angefragt. Als Begründung nannte er "das besondere Interesse der Öffentlichkeit" und den "Anspruch auf Informationszugang". Das BKA verweigerte die Herausgabe mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen.

Auf seiner Homepage hat das BKA Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt. Die Frage "Wieso informiert das BKA nicht alle Personen, die auf den 'Listen' stehen?" antwortet die Behörde: "Würde die Polizei alle Betroffenen, die auf Listen oder in sonstigen Sammlungen auftauchen, informieren, hätten die Täter eines ihrer Ziele erreicht: Verunsichern und Angst schüren." Deshalb würden nur Menschen informiert, bei denen eine konkrete Gefährdung vorliege.


Anfang dieser Woche hatte das Bundesinnenministerium in Berlin mitgeteilt, das BKA habe in der vergangenen Woche speziell geschützte Personen – darunter etwa Bundestagsabgeordnete – darüber informiert, ob ihre Namen auf den Listen stünden oder nicht. Einzelne Bundesländer – wie zum Beispiel Hessen – haben angekündigt, alle Genannten zu informieren. Andere Länder, wie etwa Nordrhein-Westfalen, sind zurückhaltender. Die FDP-Fraktion im Bundestag forderte ein einheitliches Vorgehen und schlug eine Ombudsperson vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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