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Bundesverfassungsgericht kippt harte Hartz-IV-Sanktionen


Bundesverfassungsgericht kippt harte Hartz-IV-Sanktionen

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig.
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Quelle: Uli Deck/dpa

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hartz-IV-Sanktionen teilweise verfassungswidrig.

Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird.
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Quelle: Sebastian Kahnert/dpa

Wer ein Jobangebot ausschlägt oder eine Fördermaßnahme ablehnt, läuft Gefahr, dass ihm für drei Monate Geld gestrichen wird.




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