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Familienministerin Franziska Giffey weitet Kinder-Notbetreuung aus


Regeln nicht einheitlich
Familienministerin Giffey weitet Kinder-Notbetreuung aus

Von dpa
Aktualisiert am 17.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Franziska Giffey: Die Bundesfamilienministerin weitet die Notbetreuung für jüngere Kinder aus.Vergrößern des BildesFranziska Giffey: Die Bundesfamilienministerin weitet die Notbetreuung für jüngere Kinder aus. (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Familienministerin Franziska Giffey hat den Anspruch auf eine Notbetreuung erweitert. Bis es innerhalb der Bundesländer eine einheitliche Regelung gibt, dauert es noch. An einem Konzept wird allerdings bereits gearbeitet.

In der Corona-Krise bekommen mehr Eltern einen Anspruch auf Notbetreuung für jüngere Kinder – es wird aber vorerst keine bundesweit einheitliche Regelung geben. "Bis mindestens zum 3. Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten", heißt es in den Ergebnissen einer Telefonschalte, zu der Familienministerin Franziska Giffey ihre Länderkollegen eingeladen hatte. Die SPD-Ministerin hatte für bundesweite Regelungen geworben, die insbesondere auch Alleinerziehende berücksichtigen sollten.

Die Notbetreuung gibt es in der Regel für Kinder ab dem Kita-Alter bis zur sechsten Klasse für die Kinder von Eltern, die dringend an ihrem Arbeitsplatz gebraucht werden – etwa in der Pflege, in Krankenhäusern aber auch in der Produktion bestimmter Güter oder bei der Polizei. Details sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Auf die Ausweitung hatten Bund und Länder sich bereits am Mittwoch im Grundsatz verständigt. Viele Landesregierungen haben seitdem etwa angekündigt, weitere Berufsgruppen und Alleinerziehende einzubeziehen oder die Regeln so zu lockern, dass es reicht, wenn ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet.

Bundesländer händeln Betreuung unterschiedlich

Ein paar Beispiele: In Mecklenburg-Vorpommern sollen nun auch Kinder etwa von Erziehern und Mitarbeitern ambulanter Pflegedienste, von Postzustellern sowie von Mitarbeitern der Regierung und der Parlamente in die Kita gebracht werden dürfen, oder auch von unabkömmlichen Lehrkräften, Hebammen und Rechtsanwälten.

Nordrhein-Westfalen bezieht Mitarbeiter von Tankstellen, des Lebensmittelhandels, Drogerien und Hausmeister ein, aber auch, wer in Seifenfabriken arbeitet. Unter anderem Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen und Bayern weiten die Betreuung auf Kinder berufstätiger Alleinerziehender aus.

Für die Zeit nach dem 3. Mai soll von Montag an gemeinsam mit Experten ein Konzept erarbeitet werden, das Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung formuliert. "Wann und wie diese umgesetzt werden können, hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab", hieß es dazu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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