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Konzept für Gottesdienste: "Keine Chöre, Orchester, Blasorchester"


Konzept für Gottesdienste
"Keine Chöre, Orchester, Blasorchester"

Von dpa
30.04.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Mitarbeiter der Dombauhütte klebt Aufkleber auf Kirchenbänke im Kölner Dom.Vergrößern des BildesEin Mitarbeiter der Dombauhütte klebt Aufkleber auf Kirchenbänke im Kölner Dom. Die runden Sticker sollen den Platz markieren, auf den Gottesdienstbesucher sich setzen dürfen. (Quelle: Federico Gambarini/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Gemeinschaftliche Gottesdienste sollen nach dem Willen von Bund und Ländern wieder möglich werden - soweit es der Infektionsschutz zulässt.

Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag in einer Schaltkonferenz vereinbart, wie aus dem gemeinsamen Beschlusspapier hervorgeht. Auch besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen oder Hochzeiten sowie Trauergottesdienste sollen in kleinem Kreis möglich sein.

Wie das funktionieren kann, hat das Bundesinnenministerium mit Kirchen und Religionsgemeinschaften besprochen. Das Robert Koch-Institut hat die Maßnahmen bewertet. Auf diese Übersicht verweisen nun auch Bund und Länder. Einige Auszüge:

- Die Teilnehmerzahl bei religiösen Veranstaltungen soll begrenzt werden. "Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen kommen."

- Taufen, Beschneidungen und Trauungen sowie Trauergottesdienste sollen im kleinen Kreis stattfinden.

- Auf religiöse Ereignisse wie Wallfahrten oder Prozessionen, die viele Menschen anziehen, soll verzichtet werden.

- Besucher und "religiöses Personal" sollen vor, während und nach dem Gottesdienst einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern halten.

- "Möglichst große Kirchen, Synagogen, Moscheen nutzen."

- "Markierte Plätze, auch bei Gottesdiensten im Freien", Abstandsmarkierungen, Einsatz von Ordnern.

- "Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen."

- "Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen."

- Besucher sollten einen Mund-Nasen-Schutz tragen - das hängt aber von den jeweiligen Landesregelungen ab.

- "Kein Körperkontakt zwischen den Besuchern". Das gilt auch für liturgische Handlungen wie die Kommunion ("kein Küssen religiöser Gegenstände").

- Vorbereitungen wie rituelle Waschungen sollen besser zu Hause stattfinden. Gegenstände, die bei religiösen Handlungen benötigt werden wie Gesangbuch, Koran, Gebetsschal oder -teppich soll mitgebracht werden.

- "Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik nur durch einzelne Musiker oder Kantor".

- "Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden". Lautes Sprechen und Singen könne zur Verbreitung infektiöser Tröpfchen auch über größere Distanzen beitragen.

- "Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel am Eingang, Besucher sollten sich vor Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren". Auch Räumlichkeiten oder liturgische Gegenstände sollten regelmäßig desinfiziert und Räume gelüftet werden.

- "Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer."

- "Kollekte nur am Ausgang."

- Seelsorge zu Hause möglichst mit Schutzvorkehrungen wie Mund-Nasen-Schutz, in Krankenhäusern und Pflegeheimen je nach Schutzkonzept

Für Gotteshäuser wie Kirchen, Moscheen und Synagogen gilt in der Corona-Krise seit Mitte März ein Versammlungsverbot. Einzelne Länder haben dies aber bereits gelockert oder es angekündigt. So finden in Sachsen seit vergangener Woche wieder öffentliche Gottesdienste mit bis zu fünfzehn Besuchern statt. Etwa Berlin, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern hatten ähnliche Schritte für die kommende Woche angekündigt, Hessen schon für diesen Freitag.

Unter welchen genauen Bedingungen religiöse Feiern wieder stattfinden sollen, haben die Religionsgemeinschaften jeweils für sich ausbuchstabiert. Die plant die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) zunächst Gottesdienste ohne Singen und Blasinstrumente, um das Infektionsrisiko zu senken. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz (DBK) empfiehlt leises Singen und besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Kommunion.

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