t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Neues Urteil in Sachsen: "Hängt die Grünen"-Plakate müssen runter


Neues Urteil
"Hängt die Grünen"-Plakate in Sachsen müssen runter

Aktualisiert am 21.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Diese Plakate der Neonazi-Partei Der Dritte Weg müssen nun auch in Sachsen entfernt werden.Vergrößern des BildesDiese Plakate der Neonazi-Partei Der Dritte Weg müssen nun auch in Sachsen entfernt werden. (Quelle: Reuters-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine rechtsextreme Partei hat auf Plakaten zu Gewalt gegen die Grünen aufgerufen, das Verwaltungsgericht Chemnitz fand das in Ordnung. Jetzt hat die nächste Instanz das Urteil kassiert.

Die "Hängt die Grünen"-Wahlplakate der rechtsextremen Kleinstpartei Der Dritte Weg müssen abgehängt werden. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen am Dienstag entschieden. Es stufte die Plakate als Volksverhetzung ein.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Das OVG gab damit der Stadt Zwickau recht, die mit einer Verfügung gegen die Plakate vorgegangen war. Die Plakate stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, erklärte das Gericht. Dagegen dürfen Ordnungsämter laut sächsischem Polizeigesetz vorgehen. Parteien dürften zwar Kritik in überspitzter und polemischer Form äußern. Die Meinungsfreiheit habe aber Grenzen, wenn gewichtige Straftatbestände vorlägen, hieß es.

Der Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar

Das Motiv erfülle "den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung", stellte das Gericht fest. Der Slogan beziehe sich auf die Partei Die Grünen. Daran ändere auch ein zweiter Satz auf den Plakaten nichts. In viel kleinerer Schrift steht dort: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." Von der Mehrheit der Betrachter werde dieser Satz nicht wahrgenommen. Das Plakat sei geeignet, den öffentlichen Frieden durch Aufstacheln zum Hass sowie durch einen Angriff auf die Menschenwürde der Mitglieder der Grünen zu stören, so das Gericht.

Damit beurteilte das OVG die Sache anders als zuvor das Verwaltungsgericht Chemnitz. Das hatte in erster Instanz entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen, wenn auch mit einem Abstand von 100 Metern zu Wahlpalakten der Grünen. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Die Plakate waren in Sachsen und Bayern auftaucht. Das Landgericht München I hatte dem Dritten Weg am Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website