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Gesetz gegen Ferienwohnungen teils verfassungswidrig?

dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

06.04.2017Lesedauer: 1 Min.
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Berlin (dpa) - Im Streit um Ferienwohnungen in der Hauptstadt hat das Berliner Oberverwaltungsgericht Karlsruhe eingeschaltet. Das Bundesverfassungsgericht soll sich mit der Frage befassen, ob das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auch rΓΌckwirkend gelten darf - also fΓΌr die vielen Ferienwohnungen, die es vor Inkrafttreten schon gab. Das Oberverwaltungsgericht teilte mit, es halte das Verbot fΓΌr teilweise verfassungswidrig. Das Verbot gilt seit 1. Mai 2014 in Berlin. Seither darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamtes fΓΌr andere Zwecke genutzt werden.


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