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Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof trifft heute eine Grundsatzentscheidung zu Passagierrechten bei Anschlussflügen außerhalb der Europäischen Union. Es geht darum, ob Reisende Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach EU-Recht haben, wenn sie einen Flug in der EU antreten, es dann jedoch beim Umsteigen in ein anderes Flugzeug außerhalb Europas zu großen Verspätungen kommt. In der EU haben Fluggäste üblicherweise ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen.
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